SARS-CoV-2-Testergebnisse
90 Prozent der Labore melden an Corona-Warn-App
Die elektronische Anbindung der medizinischen Fachlabore an die Corona-Warn-App kommt voran. Ärzte und MFA können aber schwerwiegende Fehler bei den Aufträgen machen. Worauf sie achten müssen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Digitalisierung der Corona-Labore in Deutschland ist in den vergangenen drei Monaten ein großes Stück vorangekommen. Insgesamt melden 169 niedergelassene Labore ihre Testkapazitäten an das Robert Koch-Institut, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mit. An die Corona-Warn-App angeschlossen sind demnach inzwischen 152 niedergelassene Labore, sagte ein Sprecher. Das entspreche 90 Prozent der niedergelassenen Testkapazitäten.
Im August waren nur rund die Hälfte der Labore in der Lage, die Testergebnisse digital an die Anwender der offiziellen Corona-Warn-App zu senden.
Neben den niedergelassenen Laboren seien auch elf Labore des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und 15 Labore in Krankenhäusern angeschlossen. Durch die Labore seien bis zum Dienstag rund 2,8 Millionen Testergebnisse digital übermittelt worden.
Corona-Tests für Mitarbeiter und aufgenommene Patienten
Die meisten klinischen Labore, die überwiegend nicht durchgängig digitalisiert sind, machen nach Angaben des Sprechers vor allem Corona-Tests für Mitarbeiter oder für Patienten, die aufgenommen werden.
„Es besteht also im klinischen Prozess üblicherweise eine größere Nähe von Labor und getesteter Person, weshalb das Testergebnis auch ohne eine Laboranbindung an die Corona-Warn-App schnell übermittelt und über die Hotline umgehend in die App aufgenommen werden kann.“ Dennoch bemühe sich das Ministerium auch im klinischen Bereich darum, weitere Labore anzuschließen.
Immer noch werden Formulare einfach kopiert!
Experten wiesen vor dem Wochenende darauf hin, dass immer noch etliche Praxen und Abstrichzentren bei den Corona-Tests im Auftragsformular vergessen, das Einverständnis für die Übermittlung des Testergebnisses beim Patienten einzuholen und dann beim Datenschutz-Feld das notwendige Häkchen zu setzen und die digitale Übermittlung zu gestatten.
Es komme auch vor, dass bei dem Test nicht – wie unbedingt notwendig – ein einzelnes Formular pro Patient generiert werde, sondern vorhandene Formulare fotokopiert würden. Das aber macht eine individuelle Benachrichtigung unmöglich, weil dann mehrere Formulare mit einem identischen QR-Code im Umlauf sind.
Formulare nur im Unikat oder mit Blankoformulardruck
Daher solle man als Betroffener bei einem Corona-Test unbedingt darauf achten, ein Unikat als Auftragsformular zu erhalten, und keine Kopie – beziehungsweise MFA und Ärzte sollten auf kleinen Fall Laborauftragsformulare für Corona-Tests kopieren. Das Bundesgesundheitsministerium hat wegen der anhaltenden Probleme mit den Formularen ein Infoblatt herausgegeben mit Hinweisen, worauf Ärzte in Praxen und Testzentren achten sollten, um einen möglichst reibungslosen Übergang der Informationen in Richtung Warn-App zu erreichen.
Außer den genannten Tipps, nicht zu kopieren und das Datenschutzfeld anzukreuzen, wird darauf hingewiesen, den unteren Teil des Musters 10 C oder OEGD abzutrennen und dem Patienten mitzugeben. Außerdem sollte dem Patienten erläutert werden, dass er den QR-Code mit dem Handy einlesen muss, wenn er das Testergebnis via App erhalten will.
Nicht zuletzt sollten Praxen und Testzentren rechtzeitig daran denken, die Formulare nachzubestellen, wenn sie nicht mitBlankoformulardruck arbeiten. Ohne „echte“ Formulare sei kein Kontakt mit der Corona-Warn-App möglich. (ger/dpa)