Digitale Kommunikation
Zweiter KIM-Dienst „ab sofort“ bestellbar
Bereits kurz vor Weihnachten hat die KBV die Zulassung ihres KIM-Dienstes verkündet, nun ist der Dienst auch bestellbar. Ärzte können damit ab sofort zwischen zwei Diensten wählen.
Veröffentlicht:Berlin. Rund drei Wochen nach der Zulassung von kv.dox, dem Dienst für die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, können Ärzte den Dienst „ab sofort online bestellen und in ihren Praxen einsetzen“. Das hat die KBV mitgeteilt. Ursprünglich hatte die KBV im Spätsommer mit ihrem Dienst auf den Markt kommen wollen, erhielt die Zulassung dann aber erst im Dezember.
Kv.dox ist der zweite zugelassene KIM-Dienst; bereits im Sommer erhielt die CompuGroup Medical von der gematik als zuständige Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI) die Zulassung für ihren Kommunikationsdienst. Weitere Anbieter könnten bald folgen.
Ab dem 1. April 2021 wird KIM die einzige Möglichkeit für Ärzte darstellen, elektronische Arztbriefe zu übermitteln, wenn sie ein Honorar für die E-Arztbriefe bekommen möchten. Ab Oktober 2021 wird dann die Nutzung von KIM für Ärzte verpflichtend, weil dann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung via Telematikinfrastruktur startet. Der Kommunikationsdienst für Ende-zu-Ende verschlüsselte Arztbriefe ist Teil der TI.
Die KBV verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die finanzielle Förderung für KIM-Dienste: Für die Einrichtung eines KIM-Dienstes erhalten Praxen einmalig 100 Euro sowie 7,80 Euro pro Monat für die laufenden Betriebskosten.
kv.dox kostet Ärzte den Angaben zufolge monatlich 6,55 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (zzgl. MwSt.) – was genau dem monatlichen Förderbetrag entspricht. Hinzu komme einmal im Quartal eine Rechnungspauschale in Höhe von 3,03 Euro (zzgl. MwSt.), so die KBV. (mu)