Hygiene

Zäher Kampf gegen Klinikkeime

Rund jede dritte Krankenhaus-Infektion könnte verhindert werden, glauben Experten. Ihrer Meinung nach liegt der Schlüssel zum Erfolg bei den Klinikmitarbeitern. Kritik üben sie an den Hygieneverordnungen der Länder.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Der Mangel an Hygienefachärzten werde nicht in Angriff genommen, die Aus- und Weiterbildung von Hygienefachkräften nicht geregelt, die risikoträchtigen Schnittstellen in der stationären Versorgung nicht erfasst.

Die Hygieneverordnungen der Länder stoßen bei den Praktikern in den Kliniken auf Kritik.

"Ein bundeseinheitliches Hygieneregime ist damit noch nicht geschaffen", sagt Professor Axel Kramer, Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin an der Universität Greifswald, nach der Analyse 16 Verordnungen durch die Initiative Infektionsschutz.

Ein wesentlicher Kritikpunkt: Neue Lehrstühle für Krankenhaushygiene seien kein Thema.

Pflegeheime noch nicht berücksichtigt

Das interdisziplinäre Expertengremium fordert die Bundesregierung und die Länder auf, die gesetzlichen Vorgaben zu präzisieren und die Verordnungen zu vereinheitlichen.

Nach dem gegenwärtigen Stand bezögen einige Länder ihre Verordnungen auch auf die ambulante Versorgung, andere aber nur auf stationäre Einrichtungen. Pflegeheime und die Rettungsdienste seien in keiner der Verordnungen berücksichtigt.

Ein Manko, wie die Fachleute finden. "Für eine wirksame Verbesserung der Patientensicherheit muss der Geltungsbereich der Hygieneverordnungen alle relevanten Gesundheitseinrichtungen erfassen", sagt Professor Ojan Assadian von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene.

Nur so könnten die risikoträchtigen Schnittstellen bei der Einweisung und Verlegung von Patienten abgedeckt werden.

Wenn Patienten verlegt würden, müssten zwingend auch Informationen zu einem möglichen Befall mit multiresistenten Erregern weitergegeben werden, fordern die Hygienefachleute.

Neuregelungen noch am Anfang

Wie sich die Novelle des 2011 beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetzes auswirke, werde sich wohl erst in einigen Jahren zeigen, sagte Dr. Christine Geffers vom Nationalen Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen an der Berliner Charité beim BVMed-Hygieneforum am Dienstag in Berlin.

Viele der vom Gesetz eingeführten Neuregelungen stünden erst am Anfang: So sei noch nicht festgelegt, wie die Vorgabe umgesetzt werden solle, die Antibiotikaverbräuche zu überwachen, sagte Geffers.

Die bisher sichtbaren Instrumente, Erkenntnisse zum Antibiotikaverbrauch zu gewinnen, hält auch Professor Axel Kramer nicht für ausreichend.

80 bis 95 Prozent der Antibiotika würden ambulant verordnet. Nicht alle Länder verpflichteten jedoch die niedergelassenen Ärzte, den Verbrauch zu erfassen.

Rund 600.000 Infektionen im Jahr

Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat noch Hausaufgaben zu machen. Der Gesetzgeber hat das Gremium der Selbstverwaltung beauftragt, Indikatoren zu entwickeln, die Leistungen von Einrichtungen auf dem Gebiet der Hygiene transparent und vergleichbar zu machen. Das kann noch dauern.

Getan werden kann aber auch heute schon viel. Surveillance von nosokomialen Infektionen sowie die Benennung und der Einsatz von Hygienebeauftragten könne die Zahl der Infektionen um ein Drittel verringern, hat Christine Geffers hochgerechnet. Derzeit wird die Zahl der Infektionen im Jahr auf rund 600.000 geschätzt.

Nicht alle Neuerungen in den Kliniken hielte, was sie versprächen, sagte Geffers bei der BVMed-Veranstaltung. Ein Beispiel: Komplizierte berührungslose Armaturen seien anfälliger für Legionellenbefall als herkömmliche Mischhebel.

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