Methodenbewertung
Spahn erhöht erneut Druck auf den GBA
Im Implantate-Registergesetz plant das BMG einen Beschleunigungsparagrafen für den GBA.
Veröffentlicht:BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unternimmt einen zweiten Anlauf, um den Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Bewertung von Methoden oder Verfahren auszubooten. Ein Änderungsantrag, der an das Implantate-Registergesetz angehängt werden soll, will dem GBA vorschreiben, neue Methoden binnen maximal zwei Jahren zu bewerten.
Wird diese Frist überschritten, könnte das BMG per Rechtsverordnung selbst über die Aufnahme der Methode in den Leistungskatalog der GKV entscheiden. Das gilt auch dann, wenn der Nutzen nach Ansicht des GBA noch nicht hinreichend belegt ist.
Auch die Vergütung der entsprechenden Leistung könnte das Ministerium dann „umfassend und abschließend regeln“. Fehlt ab Geltung der Rechtsverordnung eine solche Regelung, könnten Ärzte automatisch nach GOÄ abrechnen.
Der Vorstoß wurde bei Gesundheitspolitikern mit Befremden aufgenommen. Spahn hatte im ersten Anlauf versucht, eine vergleichbare Regelung im Terminservicegesetz (TSVG) unterzubringen. Er wollte den GBA zwingen, Liposuktion rasch zur Kassenleistung zu machen.
Nach Widerstand in der Arbeitsgruppe Gesundheit seiner eigenen Fraktion gab er das Vorhaben auf. Befürchtet wird nun, dass die Drohung mit Rechtsverordnungen den GKV-Leistungskatalog für politische Opportunitäten öffnet – zu Lasten der evidenzbasierten Medizin.
„Parallelstruktur ist weder sinnvoll noch zielführend“
Die erste Reaktion von Seiten des BKK-Dachverbands fällt kritisch aus. „Wir verstehen die Absicht, den Patienten zeitnah innovative Behandlungen zukommen zu lassen. Die Krankenkassen haben deshalb Vorschläge zur Beschleunigung der Verfahren im GBA gemacht. Es ist jedoch bedenklich, die bewährten Strukturen und Prozesse der medizinischen und wirtschaftlichen Beurteilung von Kassenleistungen grundsätzlich anzugreifen“, so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. Die Etablierung einer Parallelstruktur – selbst bei vergleichbarer Expertise – sei weder sinnvoll und zielführend, betonte er in einer Mitteilung.
Knieps kritisiert darin auch die Art, „permanent und mit minimalen Möglichkeiten zur Stellungnahme wesentliche praktische Änderungen in der letzten Minute einzubringen“. Diese „Gesetzgebung auf dem Flur“ sei eines parlamentarischen Rechtsstaates unwürdig. (fst)
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