Verordnungsermächtigung geplant

Spahn will selbst über neue Kassenleistungen entscheiden

Nach dem Willen von Jens Spahn soll das Bundesgesundheitsministerium mehr Macht erhalten - und neue GKV-Leistungen ganz ohne GBA-Beschluss durchdrücken können, etwa die Fettabsaugung. Diese Pläne verstören viele, doch es gibt auch Zustimmung.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die neuen Pläne des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sorgen für Befremden, selbst bei Fraktionskollegen. Doch er erhält auch Lob von den Krankenhäusern.

Die neuen Pläne des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sorgen für Befremden, selbst bei Fraktionskollegen. Doch er erhält auch Lob von den Krankenhäusern.

© Jens Krick / picture alliance / Geisler-Fotopress

BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Macht des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) begrenzen.

In einem Änderungsantrag, der an das Terminservicegesetz angeflanscht werden soll, schlägt er eine Verordnungsermächtigung vor, um die Liposuktion bei Lipödem als GKV-Leistung zu etablieren.

Es gehe darum, betroffenen Frauen „schnell und unbürokratisch“ zu helfen, teilt Spahn mit. Ab Herbst könnte das „Fettabsaugen“ dann Kassenleistung werden, heißt es.

Die „Formulierungshilfe“ aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht aber noch viel weiter. Mit einer Verordnungsermächtigung würde dem Ministerium Prokura gegeben, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ins GKV-System zu heben, und zwar auch dann, wenn sich der GBA damit noch gar nicht befasst oder diese Leistung ausdrücklich abgelehnt hat.

Entsprechenden Entscheidungen stehe auch das Wirtschaftlichkeitsgebot im SGB V nicht entgegen, heißt es in dem Papier, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Ermächtigen lassen will sich Spahn in dem geplanten Paragrafen 94a gleich auch, Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringung und Vorgaben für die Vergütung regeln zu können.

Fraktionskollege überrascht

Streit im GBA um die Liposuktion

März 2014: Die Patientenvertretung im GBA stellt den Antrag, das „Fettabsaugen“ bei Lipödem als Methode zu prüfen.

Im Juli 2017 lehnt der GBA die Liposuktion als Kassenleistung ab. Weil ein Potenzial für einen Nutzen der Methode erkannt wurde, beschließt er eine Erprobungsstudie. Die Bewertung bleibt bis September 2022 ausgesetzt.

Aktuell läuft das Vergabeverfahren für eine wissenschaftliche Institution, die die Erprobungsstudie konzipiert und wissenschaftlich begleitet.

Spahns Fraktionskollege Erwin Rüddel (CDU), Vorsitzender des Bundesgesundheitsausschusses, zeigte sich „mehr als überrascht“ von dem Vorstoß. „Mir geht Evidenz klar vor Schnelligkeit“, sagte Rüddel der „Ärzte Zeitung“.

Das BMG mit derart weitreichenden Ermächtigungen auszustatten, wäre für ihn „der Türöffner in ein anderes Gesundheitssystem“. Ein solcher „Paradigmenwechsel“ könne nicht ernsthaft im Rahmen eines Änderungsantrags zum TSVG diskutiert werden, mahnte Rüddel.

„Systemfremd, unangemessen, überzogen“, lautet das Urteil von GBA-Chef Professor Josef Hecken. Mit der BMG-Ermächtigung wäre „der Weg in die Beliebigkeit und Staatsmedizin programmiert“. Auch nach geltender Rechtslage hätte das BMG längst die Möglichkeit gehabt, die Liposuktion zur Kassenleistung zu machen, so Hecken.

SPD und Grüne nicht begeistert 

Vergrätzt reagierte auch die SPD. Es könne nicht „ernsthaft gewollt sein, dass künftig Parallelstrukturen im Regierungsapparat losgelöst von wissenschaftlichen Prozessen und Erkenntnissen über Behandlungsmethoden entscheiden“, sagte Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

Für Maria Klein-Schmeink (Grüne), schüttet Spahn „das Kind mit dem Bade aus“. Sein Vorschlag würde nicht nur die Sicherheit der Patienten gefährden, sondern auch „wirtschaftlichen Interessen Tür und Tor öffnen“. Sinnvoller wäre es, das Gewicht der Patientenvertreter im GBA zu stärken.

Dass dem GBA im Fall der Liposuktion „Beine gemacht werden“, bezeichnet die grüne Gesundheitspolitikerin als richtig. Es gebe unbestritten GBA-Verfahren, die sich zu lange hinziehen, hieß es unisono von Union, SPD und Grünen.

KBV lehnt Spahns Ansinnen ab

Die KBV äußerte sich zurückhaltend im Ton, aber eindeutig im Ergebnis – sie lehnt das Ansinnen Spahns ab. Die Regelung würde dem Ministerium den „Weg von der Rechts- zur Fachaufsicht ebnen“, heißt es in einer Stellungnahme.

Es sei „nicht ersichtlich, auf welcher tragfähigen wissenschaftlichen Basis das BMG negative Entscheidungen des GBA durch die Rechtsverordnung korrigieren will“.

Auch würde ein solches Vorgehen die Abkehr von dem Grundsatz bedeuten, dass ein positives Nutzen-Schaden-Verhältnis eine Voraussetzung für die Aufnahme in den GKV-Katalog sein muss.

DKG begrüßt Spahns Vorstoß

Zustimmung erhielt Spahn dagegen von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie begrüßte Spahns Vorstoß als „Initiative, um die „Innovationsfähigkeit des Gesundheitswesens zu stärken“.

Die seit Jahren anhaltende Diskussion um die Positronen-Emissions-Tomografie (PET) ist für die DKG „ein Beispiel des Versagens“.

Diese Diagnostik sei bei Krebserkrankungen in anderen Ländern fester Teil der Versorgung. Dagegen werde in Deutschland „selbst im Jahr 2019 diese notwendige Leistung noch diskutiert“.

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 11.01.2019 um 17:11 Uhr.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Hier kocht der Chef

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 13.01.201916:02 Uhr

Medizin-bildungsfremde und Versorgungs-ferne Alleingänge des Bundesgesundheitsministers?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit einem in letzter Minute am Freitag, den 11.1.2019, eingeschobenen Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für sich und sein Ministerium ein “Alleinvertretungsanspruch" schaffen. Damit sollen CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen überrumpelt, Öffentlichkeit und gesetzlich Krankenversicherte getäuscht bzw. niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erneut betrogen werden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/AEnderungsantrag_TSVG_mit_Verordnungsentwurf.pdf

Denn wenn mit diesem Ergänzungs- und Änderungsantrag der Minister künftig per Rechtsverordnung alleine und unkontrolliert darüber entscheiden will, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ungeprüft und unvalidiert in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden sollen, müssen Vertragsärzte bei gedeckelter Gesamtvergütung diese zusätzlichen Leistungsanforderungen ohne jeden Extra-Praxisumsatz zusätzlich stemmen. Umsatzabstriche an anderen Stellen wie z. B. Hausbesuchen, Gesprächsleistungen, Untersuchungen, Beratungen und aufwändigeren Therapien müssten hingenommen werden. Im Wortlaut: "...Das BMG wird ermächtigt, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden per Rechtsverordnung in die GKV-Versorgung aufzunehmen ... von G-BA-Entscheidungen kann abgewichen werden...".

Zugleich werden weitere Nebenwirkungs-, Risiko- und Haftungsansprüche wie beispielsweise bei der von Minister Jens Spahn in völliger Unkenntnis von Indikationen, Erfolgs-/Misserfols-Quoten und Grenzen namentlich erwähnten, plastisch-chirurgischen “Liposuktion zur Behandlung des Lipödems” auf die ausführenden Ärzte abgewälzt.

Unabhängig davon, dass bisher medizinisch-wissenschaftlich völlig ungeklärt ist, welche komplexen pathologischen, hormonellen, immunologischen, hereditären, idiopathischen und pathophysiologischen Faktoren zur Manifestation des Lipödems beitragen, ist auch für Selbsthilfe- und Betroffenen-Gruppen eminent wichtig, ob Verfahren der kosmetisch-plastisch-chirurgischen Liposuktion überhaupt helfen, heilen oder lindern können. Und das etablierte Verfahren, wonach der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen über die GKV-Leistungen nach entsprechenden evidenz-basierten Kriterien bestimmt, würde dilettantisch ausgehebelt.

Ein Änderungsantrag soll mit einem neu formulierten Paragraf 94a ins 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden. Es heißt darin: "Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu bestimmen, die in der Versorgung zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen sind." Dem stehe weder das Qualitäts- noch das Wirtschaftlichkeitsgebot entgegen. Ebenso unerheblich sei dafür, "wenn der Nutzen der (…) Methode nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin noch nicht belegt ist".

Damit sind ministeriellem Missbrauch und potenziellen Wahlgeschenken Tür und Tor geöffnet. Denn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verfügt einschließlich Minister nicht mal ansatzweise über notwendige Fachkompetenz, medizinisches Basiswissen, Ausbildung, Schulung, Erfahrung, Sicherung von Prozess-, Ablauf- und Ergebnisqualität bzw. Mechanismen der Versorgungsforschung:

Das Spitzenpersonal des BMG gibt sich im Gegensatz zur KBV außerordentlich Medizin- und Versorgungs-fremd: Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nach einer Banklehre in Münster seinen Master der Politologie an der Fernuniversität Hagen gemacht. Die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss ist Juristin und war als Rechtsanwältin tätig. Der Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart ist promovierter Politikwissenschaftler und Betriebswirtschaftler. Der Beamtete Staatssekretär Lutz S

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