Terminservicegesetz
Bundespräsident hat TSVG jetzt besiegelt
Beim zwischen Ärzten und Regierung zeitweise hart umstrittenen TSVG gibt es kein Zurück mehr. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz am Dienstag unterzeichnet.
Veröffentlicht:BERLIN. Nach der Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) wird damit gerechnet, dass das Terminservice- und Versorgungsgesetz bis Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht werden kann. Am Tag nach der Veröffentlichung kann es in Kraft treten.
Mit dem Gesetz werden die Pflichtsprechstunden für Kassenärzte von 20 auf 25 in der Woche ausgeweitet. Zudem soll eine Reihe grundversorgender Facharztgruppen zusätzlich offene Sprechstunden anbieten. Die Terminservicestellen müssen rund um die Uhr besetzt sein. Die Ärzteorganisationen, auch die Kassenärztlichen Vereinigungen, haben diese Eingriffe in die Praxisorganisation im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens heftig gegeißelt.
Punktuell gibt es aber auch Zustimmung: „Jens Spahn ist der erste Gesundheitsminister seit langem, der den eigentlich selbstverständlichen Grundsatz umgesetzt hat, dass mehr Leistung auch mit mehr Geld verbunden sein muss. Das ist wichtig für uns Ärzte“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Mittwoch der „Ärzte Zeitung“. Die von den Ärzten geforderten Mehrleistungen sind mit mehr als 600 Millionen Euro im Jahr hinterlegt, je nach Umfang des tatsächlichen Versorgungsgeschehens.
Leider sei das TSVG viel zu kleinteilig ausgefallen. Darauf gehe die verständliche Kritik der Ärzte zurück, sagte Gassen. Für den obersten Kassenarzt-Vertreter ist dafür aber nicht in erster Linie Minister Spahn verantwortlich. „Das ist eine Folge des Koalitionsvertrages und einer schwierigen SPD gewesen. Der Minister setzt derzeit viele wichtige Impulse, und das finde ich gut“, sagte Gassen.
Die SPD hatte die Organisationsänderungen bei den Ärzten unter anderem deshalb verlangt, um ihrer Ansicht nach zu ausgeprägte Versorgungsunterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten auszugleichen. Unter anderem sollen die beschlossenen Maßnahmen die Wartezeiten für Kassenpatienten verringern. (af)