TSVG tritt am 11. Mai in Kraft

KBV moniert Kleinteiligkeit im Gesetz

Nun ist es amtlich: Am 11. Mai wird das TSVG in Kraft treten. Gesundheitsminister Jens Spahn lobt, dass es nun schneller Arzttermine geben werde. Die KBV kritisiert hingegen, dass die Kleinteiligkeit die Wirkung bremse.

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Langes Warten auf einen Arzttermin – das soll mit dem TSVG, das nun zum 11.5. in Kraft ist, nur noch selten vorkommen.

Langes Warten auf einen Arzttermin – das soll mit dem TSVG, das nun zum 11.5. in Kraft ist, nur noch selten vorkommen.

© Yantra / stock.adobe.com

BERLIN. Eine Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministerium macht es nun offiziell: Am Samstag, 11. Mai 2019 tritt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft, nachdem es am Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) reagiert verhalten erfreut.

„Jens Spahn ist der erste Gesundheitsminister seit langem, der den eigentlich selbstverständlichen Grundsatz umgesetzt hat, dass mehr Leistung auch mit mehr Geld verbunden sein muss“, heißt es lobend in einer Mitteilung der Körperschaft.

Der Minister setze derzeit viele wichtige Impulse, wird der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zitiert – um dann auch gleich den Finger in die Wunde zu legen: Es fänden sich im TSVG viele Punkte, die das Gesetz viel zu kleinteilig ausfallen ließen und damit dessen Wirkung bremsten.

Zudem sieht Gassen sich in der Sorge bestätigt, dass der GKV-Spitzenverband weiterhin jegliches Mehrhonorar verhindere. Seine Kritik richtet sich zwar mehr an die SPD als an Spahn – etwa zum Punkt Verweigerung der Entbudgetierung – dennoch sollte Spahn klarer machen, „wer hier Kellner und wer Koch ist“.

Bundesgesundheitsminister Spahn betonte nochmals in einer Mitteilung seines Ressorts: „Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten.“ Durch das Gesetz sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten eingerichtet werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein, erinnert er.

Spahn hebt in einer Mitteilung des BMG nochmals die wichtigsten Punkte des TSVG hervor, darunter:

  • Patienten sollen schneller Termine bekommen: Terminservicestellen werden bis zum 1. Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt.
  • Ärzte sollen künftig mehr Sprechstunden anbieten: Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert.
  • Ärzte werden für Zusatzangebote besser vergütet: Es gibt extrabudgetäre Vergütung, Zuschläge und eine bessere Förderung bestimmter Leistungen
  • Die ärztliche Versorgung auf dem Land soll gestärkt werden.
  • Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote, die ganz überwiegend sofort in Kraft treten, erweitert, zum Beispiel Kryokonservierung bei jungen Krebskranken und PrEP auf Kassenkosten. Krankenkassen werden zudem verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten. (run)
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