E-Health-Gesetz

Biotech-Branche sorgt sich um nötige Daten

Die deutsche BiotechIndustrie fordert in Sachen E-Health ein Mitspracherecht ein.

Veröffentlicht:

BERLIN. Um neuartige Verfahren zur Diagnose und bessere Therapien zur Behandlung von Patienten entwickeln zu können, sind die forschenden Unternehmen der Biotechnologie-Branche darauf angewiesen, Zugang zu einer möglichst breiten Datenbasis zu erhalten.

Die Anwendungen der mit dem E-Health-Gesetz einzuführenden neuen elektronischen Gesundheitskarte beinhalten eine solche Datenbasis, die die forschenden Biotechnologie-Unternehmen effektiv unterstützen könnte.

Dieses Fazit zieht die Arbeitsgemeinschaft "Bio-IT und Big Data" von BIO Deutschland, dem Branchenverband der Biotechnologie-Industrie, in einer ersten Reaktion auf den von Gesundheitsminister Hermann Gröhe vor Kurzem vorgelegten Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz.

Im Fokus der AG-Arbeit liegen nach eigenen Angaben die Themen der Nutzung von Daten, die im Rahmen der E-Health generiert werden, der Interoperabilität sowie die Transparenz der Chancen dieses neuen E-Heath-Ansatzes.

Nach der derzeitigen Ausgestaltung der elektronischen Gesundheitskarte sei den Unternehmen aber ein Zugriff auf die notwendigen Daten zu Forschungszwecken verwehrt.

Erweiterte Zugriffsmöglichkeiten durch Biotechnologie-Unternehmen müssten dabei keinesfalls auf Kosten des hohen Datenschutzniveaus erfolgen, wie BIO Deutschland hervorhebt.

So könne der Datenzugriff beispielsweise an ein Anonymisierungs-, ein Pseudonymisierungs- oder ein Einwilligungserfordernis der betroffenen Versicherten geknüpft werden.

Auf diese Weise ließe sich das hohe Datenschutzniveau der elektronischen Gesundheitskarte beibehalten - an dem auch die forschenden Unternehmen der Biotechnologie-Industrie ein starkes Interesse besäßen.

Zudem fordert der Branchenverband, die Biotechnologie-Unternehmen in die Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Telematikinfrastruktur und die E-Card einzubinden. (maw)

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