Psychotherapie

BPtK-Ratgeber jetzt auch auf Englisch und Türkisch

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BERLIN. Psychisch kranke Menschen müssen oft lange auf einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten warten, der zur GKV zugelassen ist.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtk) empfiehlt psychisch Kranken sich in solchen Fällen an einen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis zu wenden, heißt es in einer Mitteilung. Ist die Behandlung "unaufschiebbar", können die Therapiekosten von der GKV übernommen werden. Diese Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V nutzten bereits viele gesetzlich Versicherte. (eb)

Welche Regeln dabei zu beachten sind, ist in einem Ratgeber zusammengefasst. Dieser ist jetzt auch auf Englisch und Türkisch unter www.bptk.de abrufbar.

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