Glukosewerte immer im Blick

Blutzucker-Echtzeitmessung wird Kassenleistung

Für Typ-1-Diabetiker mit intensivierter Insulintherapie wird die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) Kassenleistung. "Ein Segen für Patienten", so die DDG. Doch nicht jeder Arzt darf die CGM verschreiben.

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Bei der Kontinuierlichen Blutzuckermessung (CGM) sitzt eine Messeinheit auf dem Körper, die den Glukosewert im Unterfett misst.

Bei der Kontinuierlichen Blutzuckermessung (CGM) sitzt eine Messeinheit auf dem Körper, die den Glukosewert im Unterfett misst.

© Dexcom

NEU-ISENBURG. Bei der kontinuierlichen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (kurz: CGM) wird mit einem fadenförmigen Sensor permanent der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes gemessen. Die Werte werden an ein kleines, tragbares Empfangsgerät gesendet.

Auf dem Display des Empfangsgerätes kann der Diabetiker jederzeit den aktuellen Glukosewert sowie den Trend ablesen und entsprechend rechtzeitig durch Nahrungsaufnahme oder Insulingabe einer Stoffwechselentgleisung entgegensteuern.

Kontinuierliche Blutzuckermessung wird Kassenleistung – aber nicht für jeden Patienten

"Hierdurch lassen sich die Blutzuckerselbstmessungen verringern und die Stoffwechsellage langfristig verbessern, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss", begründet der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Aufnahme der CGM in den Leistungskatalog. Zur kontinuierlichen Messung wird besonders dann geraten, wenn die Therapieziele ohne CGM nicht erreicht werden können.

Die Verordnung der CGM ist an bestimmte Qualifikationen gebunden. Vornehmen dürfen sie nur Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, außerdem Internisten, Allgemeinmediziner und Pädiater mit der zusätzlichen Anerkennung "Diabetologie" oder "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)".

Die einsetzbaren Messgeräte müssen als CGM zugelassen sein, und über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten verfügen.

Datenschutz soll erhalten bleiben

Das ist vor allem für Diabetespatienten mit Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörungen wichtig. Werden beim Einsatz des Gerätes personenbezogene Daten verwendet, muss sichergestellt sein, dass hierauf kein Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Hersteller, möglich ist.

Die Systeme liefern kontinuierlich umfassende Informationen über den Glukoseverlauf. Mit dieser Menge an Daten muss ein Diabetes-Patient erst einmal umgehen können.

Und vollständig verzichten können Anwender auf die Blutglukosemessung nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Diabetes & Technologie (AGDT) der DDG rät Patienten, immer ein Blutzuckermesssystem mit sich zu führen, um bei Ausfall des CGM gerüstet zu sein.

Gewebezucker ist nicht gleich Blutzucker

Wichtig: Der Gewebezucker-Wert ist nicht gleichzusetzen mit dem Blutzucker-Wert. Schwankt zum Beispiel der Blutzucker stark, etwa beim Sport, wird sich der Gewebezucker nur mit Verzögerung entsprechend ändern. Die Unterschiede zwischen den Kompartimenten interstitielle Flüssigkeit und Blut könnten in Phasen schneller Glukoseänderungen erheblich sein, so die AGDT.

"Bisher besteht keine allgemein akzeptierte evidenzbasierte Empfehlung, wie diese Unterschiede in sichere, adäquat adjustierte Therapieentscheidungen umgewandelt werden sollen." Es bedarf also einiger Erfahrung mit der Gewebezucker-Messung, bevor Patienten auf dieser Grundlage Anpassungen ihrer Insulintherapie vornehmen können.

Im Zweifelsfall soll immer per Blutzuckermessung kontrolliert werden. Der Patient muss also die Plausibilität der Messwerte einschätzen können.

Damit ist klar: Die Grundprinzipien der Diabetestherapie müssen verstanden sein und eine adäquate Schulung ist essenziell, ebenso wie die Adhärenz der Patienten. Denn die CGM-Geräte müssen regelmäßig kalibriert werden. Dennoch: Es ist im Alltag praktikabler, sich den Sensor zu setzen, ab und zu zu kalibrieren und dafür tagsüber auf das Blutzuckermessgerät verzichten zu können, als pro Tag sechs, sieben Blutzuckerwerte zu messen. (ner/eis)

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