Glukose-Messung

CGM-Anleitung darf auch delegiert werden

Ab April wird die Anleitung zum Gebrauch eines Real-Time Messgerätes mit 72 EBM-Punkten vergütet. Und das jährlich bis zu zehn Mal.

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BERLIN. Ab 1. April gelten drei neue, inhaltsgleiche EBM-Ziffern zur Anleitung insulinpflichtiger Diabetiker in der Handhabung sogenannter Real-Time-Glukose-Messgeräte (rtCGM):

- Für Hausärzte und hausärztliche Internisten mit der Zusatzbezeichnung "Diabetologie oder der Qualifikation "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft" gilt die Gebührenordnungsposition 03355.

- Für Internisten mit der gleichen Zusatzweiterbildung oder DDG-Qualifikation wie oben gilt die GOP 13360.

- Kinder- und Jugendmediziner mit Zusatzweiterbildung "Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie" oder "Diabetologie" oder der Qualifikation "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft" rechnen die GOP 04590 ab.

Alle drei Ziffern sind mit jeweils 72 Punkten für volle 10 Minuten dotiert und dürfen bis zu zehnmal im Jahr angesetzt werden. Ärzte können, darauf weist die KBV aktuell hin, "die Anleitung des Patienten auch teilweise an das Praxispersonal delegieren".

Kassenpatienten haben ab 8. März Anspruch auf die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung (CGM) mittels Real-Time-Messgeräten. (cw)

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