Doping-Gefahr auch durch Lebensmittel

Viele Sportler nehmen Nahrungsergänzungsmittel ein. Dabei denken sie häufig nicht daran, dass auch solche Produkte nicht zulässige Wirkstoffe enthalten können.

Von Kerstin Neumann Veröffentlicht:

Oft fühlen sich Leistungs- und Hochleistungssportler nicht ausreichend mit Vitaminen, Mineralstoffen oder Proteinen versorgt und greifen zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM). Insbesondere in der Phase des Muskelaufbaus sind viele trotz teilweise sehr hoher Kosten bereit, die vermeintlich hoch wirksamen NEM einzunehmen.

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) warnt allerdings grundsätzlich vor NEM und Lifestyle-Produkten wegen der möglichen Gefahr einer Verunreinigung mit anabolen Steroiden oder anderen verbotenen Stoffen. NEM unterliegen nicht den strengen Herstellungs- und Zulassungskriterien wie Arzneimittel. Auch angeblich rein pflanzliche NEM bergen die Gefahr einer Verunreinigung. Sportlern empfiehlt die NADA, für die Supplementierung von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen unter dem Aspekt der größeren Sicherheit nur Produkte zu verwenden, die als Medikamente hergestellt und zugelassen sind. Auch sollte nur supplementiert werden, wenn ein Mangel wirklich nachgewiesen ist.

Das Risiko trägt immer der Athlet

Nach Untersuchungen des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln wurden in 94 von 634 NEM, also in fast 15 Prozent, verbotene anabol-androgene Steroide bzw. Prohormone nachgewiesen, die nicht auf der Packung deklariert waren (Int J Sports Med 25, 2004, 124). Diese NEM stammten von Firmen aus den USA, Großbritannien, den Niederlanden, Italien und Deutschland. Versuche mit positiv getesteten NEM führten zu positiven Dopingbefunden vor allem für den Nandrolon-Metaboliten Norandrosteron.

Konsumieren Athleten NEM mit den beschriebenen (Spuren-)Beimengungen, können anschließend abgegebene Urinproben positive Analysenbefunde wie bei der Einnahme von verbotenen Steroidanabolika (wie Nandrolon) liefern. Nach dem gültigen Reglement erfüllt dies den Tatbestand des Dopings. Das Risiko trägt dabei der konsumierende Sportler, nicht der Apotheker, Arzt oder Hersteller der Präparate.

Auch ist bekannt, dass einige ausländische Präparate, die beispielsweise aus Guarana, Tribulus terrestris oder Maca hergestellt werden, dem Dopingverbot unterliegende Wirkstoffe enthalten können. Bei Tees aus Asien muss außerdem auf Beimengungen von Ephedrin geachtet werden.

Beliebt bei Sportlern ist auch Kolostrum, welches unter anderem den Insulin-like-Growth-Factor 1 (IGF-1) enthält. IGF-1 steht seit Jahren auf der Liste der verbotenen Wirkstoffe der World Anti Doping Agency. Bei Kolostrum-Produkten ist die Aufnahme des verbotenen Wirkstoffes IGF-1 gewollt, die Menge ist nicht definiert. Vor der Einnahme von Kolostrum und dieses enthaltender Präparate muss dringend abgeraten werden.

Selbst der Genuss von Mohnkuchen kann zu einer Gefahr für den Sportler werden. So wurde in einem Versuch nachgewiesen, dass schon der Verzehr von einem Stück Mohnkuchen zu einem positiven Dopingbefund führen kann (Journal of Analytical Toxicology, 27, 2003, 53). Denn das Alkaloid Morphin, das nach dem Dopingreglement im Sport verboten ist, ist möglicherweise in stark variierenden Mengen in Mohnsamen enthalten (BfR, Gesundheitliche Bewertung 012/2006). Entgegen vieler Aussagen ist Koffein bereits seit dem Jahr 2004 nicht mehr auf der Verbotsliste zu finden. Auf Kaffee oder Tee muss also kein Athlet verzichten.

Informationen über NEM hat der Olympiastützpunkt Rheinland gesammelt und in der so genannten "Kölner Liste" zusammengestellt. Hilfreich sind außerdem schriftliche Garantien der Hersteller, dass die Präparate frei von Verunreinigungen sind. Vollständig ausschließen lässt sich das Risiko damit allerdings nicht. Die NADA bleibt daher bei ihrer grundsätzlichen Warnung vor einer möglichen Kontamination.

Dr. Kerstin Neumann arbeitet in der Abteilung Medizin & Forschung der NADA.

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