Kommentar

Eine AMNOG-ferne Welt

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Die ärztliche Verordnung von Cannabis auf BtM-Rezept bringt die Bilanzen der GKV wahrlich nicht in Schieflage. Das zeigen die Zahlen der Techniker Krankenkasse (TK) für das erste Jahr mit Cannabis-Verordnungen auf BtM-Rezept: 2900 Anträge, Kosten von 2,3 Millionen Euro – bei zehn Millionen Versicherten.

Dennoch ist den Kassen diese AMNOG-ferne Welt der Verordnung eines "neuen" Medikaments ohne klassischen Nutzennachweis nicht ganz geheuer. Der Grundtenor des am Donnerstag vorgelegten Cannabis-Reports der TK ist dementsprechend skeptisch.

Die Kehrseite der Medaille ist der häufig restriktive Umgang mit Anträgen, mit dem sich die Ärzte herumschlagen müssen. Nur 62 Prozent der Anträge bei der TK bei Indikation Schmerz werden genehmigt. Ärzte müssen sich ihre vom Gesetz eigentlich vorgesehene Therapiehoheit wahrlich schwer erkämpfen.

Keine Frage: Cannabis sollte weiter wissenschaftlich untersucht werden. Standardisierte Arzneimittel sind dafür sicher besser geeignet als Blüten. Dennoch: Die vorliegenden Erkenntnisse, etwa aus der zur Diskussion gestellten Praxisleitlinie der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, können auch jetzt schon nicht einfach beiseite geschoben werden.

Lesen Sie dazu auch: Cannabisreport: Kasse kritisiert wahllosen Cannabis-Einsatz

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 18.05.201812:13 Uhr

Erstaunlich, was auf dem Rücken der Ärzte alles abgeladen werden kann!

Da zimmern Bundesregierung und Deutscher Bundestag in krassem Widerspruch zum gültigen Arzneimittelgesetz bzw. zum AMNOG-Verfahren in einer dilettantisch-populistischen Nacht-und-Nebel-Aktion ein BtM-Lex-Cannabis zusammen.

Protegieren und Privilegieren damit eine nicht validierte pflanzliche BtM-Mischdroge, nur um so dem Druck von Öffentlichkeit und Medien nachzugeben.

Im Gegensatz zu Standards bei pharmakologischer Forschung und Entwicklung hat der Gesetzgeber sich nicht auf bereits verfügbare, standardisierte und kontrollierte Cannabis-Zubereitungen beschränkt, sondern sich auch auf Cannabis-Blüten oft unbestimmbarer Provenienz und Wirksamkeit als therapeutische Alternative kapriziert, ohne v o r h e r jemals einen überprüfbaren Indikationskatalog vorgelegt zu haben.

Und wir Ärztinnen und Ärzte sollen, mal wieder ohne jegliche Honorierung, zusätzliche Mehrarbeit für Untersuchung, Beratung, differenzierte Therapievorschläge, Gutachten, Begleitforschung und Administration leisten? In anderen Ländern werden für derartige Arbeiten komplette Forschungsinstitute beschäftigt!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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