Erfurter Blutaffäre: Sportlerin freigesprochen

KÖLN/BONN (dpa). Das erste Schiedsgerichtsverfahren im Zuge der Erfurter Blutmanipulations-Affäre gegen die Eisschnellläuferin Judith Hesse endete mit einem Freispruch. Das teilte die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) am Montag mit.

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Die UV-Bestrahlung ihres Blutes am 1. Februar 2011 sei zwar ein Dopingvergehen gewesen, in dem konkreten Fall liege aber kein Verschulden der Athletin vor. Deshalb wurde von einer Bestrafung abgesehen.

Weiter anhängig ist beim Sport-Schiedsgericht das Verfahren gegen den Biberacher Bahnradsportler Jakob Steigmiller. Die 27-jährige aus Erfurt hatte sich aufgrund einer akuten und schwerwiegenden Erkrankung unmittelbar nach ihrer Rückkehr von einem Wettkampf im Ausland zunächst zu ihrem Verbands- und Mannschaftsarzt begeben.

Dieser hatte sie an den Erfurter Arzt Andreas Franke überwiesen.

Judith Hesse habe sich folglich nicht aus eigenem Antrieb in die Behandlung von Franke begeben, hieß es in der Urteilsbegründung von Ingo Erberich, Einzelrichter am Deutschen Sportschiedsgericht in Köln.

Außerdem habe sie mehrfach gefragt, ob die Behandlungsmethode mit dem NADA-Code vereinbar sei oder die Behandlung bei der NADA angemeldet werde müsse. Beides habe Franke verneint.

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 26.07.201208:24 Uhr

Doping-Hokus-Pokus

Bei der unsinnigen Methode des Blutabzapfens und der fragwürdigen UV-Bestrahlung einer 50 ml- Probe und deren Re- Infusion dürfte objektiv weder ein Doping-Effekt noch eine Infektabwehr feststellbar sein.
Abgezapft wird dem Athleten vor allem Geld für eine Quacksalberei. Hoffentlich besteht für die gutgläubigen Athleten dabei keine Thrombose- oder Emboliegefahr. Der medizinische Unfug sollte ganz schnell untersagt werden und die Sportler durch die NADA nicht länger verdächtigt und belästigt werden.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt (FTA für Hygiene und MIkrobiologie) aus Rostock

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