Vorsorge

Kinder- und Jugendärzte beraten Eltern beim UV-Schutz

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BONN. Ab sofort werden Eltern im Rahmen der U5-Vorsorgeuntersuchung vom Kinder- und Jugendarzt auch über UV-Strahlung und -Schutz informiert. Dies sieht die überarbeitete Neufassung der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, teilt die Deutsche Krebshilfe mit. Die U5 erfolgt bei sechs Monate alten Säuglingen.

"Gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) begrüßen wir dieses neue Beratungsangebot zur Prävention von Hautkrebs",wird Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe in der Mitteilung zitiert.

"Die in der Kindheit und Jugend erworbenen UV-Schäden der Haut sind maßgeblich für das spätere Entstehen von Hautkrebs verantwortlich", erinnert Professor Eckhard Breitbart, Vorsitzender der ADP. Die UV-empfindlichen Stammzellen liegen bei Kindern sehr viel dichter unter der Hautoberfläche und sind somit UV-Strahlen stärker ausgesetzt, so Breitbart. Zudem tritt das "Alarmsignal" Sonnenbrand bei Kindern später auf als bei Erwachsenen.

Um die Beratung zu unterstützen stellt die Deutsche Krebshilfe Praxen für Kinder- und Jugendmedizin und Eltern kostenlos das Präventionsfaltblatt "Clever in Sonne und Schatten" sowie eine UV-Checkliste bereit. (eb)

Bestellung des Präventionsfaltblatts und der UV- Checkliste bei der Deutschen Krebshilfe, Buschstr. 32, 53113 Bonn oder unter www.krebshilfe.de

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