Das Beispiel TK
Naturarznei auf Grünem Rezept
Alternative Arzneimittel auf Rezept, auch wenn die Wirksamkeitsnachweise fehlen? Das geht, wenn Kassen dies als Satzungsleistung anbieten.
Dies zeigt das Beispiel der Techniker Krankenkasse, die ihren Versicherten Naturarznei erstattet. Bereichsleiterin Karen Walkenhorst erläuterte beim Debattengipfel, wie das bei der TK funktioniert.
Damit die Versicherten die Kosten für alternative Arzneimittel erstattet bekommen, müssen diese vom Arzt verordnet sein. Dies ist für die TK aus zwei Gründen wichtig:
Die richtige Einnahme des Präparates ist gewährleistet.
Es ist sichergestellt, dass der Versicherte für seine Beschwerden auch das richtige Präparat verordnet bekommt.
Die Verordnung erfolgt über ein Privatrezept oder ein Grünes Rezept. Der Versicherte legt dies in der Apotheke vor, zahlt die Rechnung zunächst selbst und reicht diese zusammen mit der Verordnung bei der Kasse ein.
Die TK überweist den entsprechenden Betrag dann auf das Konto des Versicherten. Die Erstattung ist begrenzt auf 100 Euro pro Jahr.
Für Walkenhorst steht fest, dass Naturarzneimittel ihren berechtigten Platz im Verordnungsspektrum des Arztes haben: "Sie sind da, sie werden nachgefragt, sie wirken. Wir als Kasse können nicht einfach sagen: Wir erstatten nicht ohne Evidenz." (di)