KOMMENTAR
Report trägt wenig Neues bei
Wenig erhellend sind die Erkenntnisse, die der Grundrechte-Report 2007 zum Thema elektronische Gesundheitskarte präsentiert. Einer der Kritikpunkte: Illegale Zugriffe auf die Patientendaten seien bei einer zentralen Speicherung nicht ausgeschlossen. Dass es eine hundertprozentige Datensicherheit nicht gibt, hat selbst schon das vermeintlich gut geschütze US-Verteidigungsministerium erfahren. Besonders aber der Teil des Reports, in dem vor der Aushöhlung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Patienten gewarnt wird, bleibt flach und verläuft bisweilen in Andeutungen. Implizit wird etwa behauptet, dass es Patienten wegen des "faktischen Abhängigkeitsverhältnisses" zu den Leistungserbringern schwer fallen könnte, eine autonome Entscheidung darüber zu treffen, wer Zugang zu ihren E-Card-Daten bekommt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Aus dem Report können weder die Gegner der E-Card neue Argumente saugen, noch müssen die Befürworter jetzt ins Grübeln kommen.
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