Studie
Warum viele Frauen auf eine Hebamme verzichten
Etwa jede fünfte Frau nimmt nach der Geburt keine Hebamme in Anspruch. Die Gründe dafür hat eine aktuelle Studie aufgedeckt.
Veröffentlicht:BERLIN. Jede gesetzlich versicherte Frau hat während der Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett und der Stillzeit Anspruch auf die Hilfe durch eine Hebamme. Um zu erfassen, wie oft davon Gebrauch gemacht wird und warum umgekehrt darauf verzichtet wird, wurde nun in einer Studie untersucht.
In Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut SKOPOS waren dazu 1000 Frauen zu ihrer Suche nach einer Hebamme befragt worden. Ziel war es den Status Quo in der Geburtshilfe aus Sicht der Mütter mit Fokus auf die Wochenbettbetreuung zu ermitteln.
Gefragt wurde unter anderem nach der Dauer eine Suche für eine Hebamme, Gründe der Nichtinanspruchnahme und dem Stellenwert der Nachsorgehebamme an sich.
Das sind die Kernergebnisse der Studie
- Jede fünfte Mutter nimmt keine Nachsorgehebamme in Anspruch.
- Der häufigste Grund, warum keine Nachsorgehebamme in Anspruch genommen wird, ist fehlende Verfügbarkeit im näheren Umfeld.
- Jede dritte Frau, die keine Nachsorgehebamme hatte, weiß nicht, dass Sie gesetzlichen Anspruch auf eine Hebamme hat.
- Jede fünfte Frau sucht zwei Monate oder länger nach einer Hebamme.
- Über 20 Prozent der Frauen beginnen erst im sechsten Schwangerschaftsmonat oder später mit der Hebammensuche.
- Medizinische Fragen zur Kindesgesundheit sind für Mütter das wichtigste Beratungsthema bei der Nachsorge durch eine Hebamme.
Vor allem jüngere Frauen bleiben unversorgt
Gerade jüngere Mütter verzichten der Studie zufolge eher auf eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung. So haben knapp 84 Prozent der Frauen über 30 eine Nachsorgehebamme. Doch von den unter 30-jährigen nehmen nur rund 74 Prozent diese Dienstleistung in Anspruch. Mit Blick auf die verschiedenen Bundesländer zeigt sich, dass in Niedersachsen etwa 92 Prozent der Frauen die Dienste einer Nachsorgehebamme in Anspruch nehmen. Schlusslicht mit 74 Prozent Inanspruchnahme ist Schleswig-Holstein.
Persönliche Empfehlung wichtig
Je gut ein Viertel der Frauen, die eine Hebamme in Anspruch nahmen, haben dies über Empfehlungen aus dem Familien- und/oder Freundeskreis gefunden oder über die Internetrecherche.
Einen Verzicht begründeten 30 Prozent der Befragten mit der fehlenden Verfügbarkeit in der Nähe und 24 Prozent mit dem fehlenden Wissen zum Anspruch. Jede Fünfte räumte ein, sich zu spät um eine Hebamme bemüht zu haben. (run)
Auf diese Hebammenleistungen haben Frauen gesetzlichen Anspruch
Gesetzlich versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dies schließt die Untersuchungen zur Schwangerschaftsfeststellung und Schwangerenvorsorge ein.
In Hinblick auf die Wochenbettbetreuung besteht ein Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt. Weitergehende Leistungen bedürfen der ärztlichen Anordnung.
§ 24d und § 134a Sozialgesetzbuch V