Auf ärztliche Verordnung

Wie hat sich die Cannabisversorgung entwickelt?

Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Apotheken mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben.

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Seit dem 10. März dürfen Apotheken neben Fertigarzneimitteln auch Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung abgeben.

Seit dem 10. März dürfen Apotheken neben Fertigarzneimitteln auch Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung abgeben.

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BERLIN. Seit dem 10. März dürfen Apotheken Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung abgeben. Bis Ende Juni wurden auf ärztliche Verordnung Patienten mit insgesamt rund 10.600 Cannabis-haltigen Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten versorgt (März: 564 Abgabeeinheiten; April: 1.468; Mai: 3.666, Juni: 4.921).

Das geht aus Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hervor, die die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute vorstellte. Ausgewertet wurden dazu die Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zulasten der GKV. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst.

Insgesamt wurden rund 5100 Rezepte ausgestellt. Aus den Zahlen geht hervor, dass die Anzahl der von Apotheken mit Cannabisblüten und deren Zubereitungen belieferten Rezepte kontinuierlich von Monat zu Monat gestiegen ist: von im März 488 Rezepten, im April 884, im Mai 1518 und auf im Juni schließlich 2213. Auswertungen, wie viele Patienten mit Cannabisblüten versorgt oder welche Mengen ihnen verordnet wurden, seien dabei nicht möglich, so die ABDA.

Zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln oder den unverarbeiteten Blüten verordneten Ärzte laut DAPI von März bis Juni rund 12.500 Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen oder -Extrakten. (run)

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