Auf Betäubungsmittelrezepte schauen Kassen mittlerweile sehr genau: Hat der Arzt das Rezept handschriftlich geändert, aber nicht unterschrieben, oder hat er den Zusatz 'schriftlich' bei 'laut ärztlicher Anweisung' vergessen, machen immer mehr Kassen einen Formfehler geltend - mit weitreichenden Folgen für Apotheker und Patienten. Ein Apothekerverband ist sich sicher, dass Kassen gar spezielle Firmen beauftragen, um vermeintliche Formfehler aufzuspüren.