Der Betreiber eines Arzt- oder Klinik-Bewertungsportals kann auch selbst für dort gemachte Äußerungen haften. Das gilt, wenn er einen Erfahrungsbericht eigenständig ändert, ohne mit dem Patienten Rücksprache zu halten, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 123/16).