Abrechnung
Asylbewerber: Gesundheitskarte jetzt in allen Landkreisen Brandenburgs
In Brandenburg werden Behandlungen für Geflüchtete und Asylbewerber inzwischen überall per elektronischer Gesundheitskarte abgerechnet. Märkisch-Oderland zog als letzter Landkreis nach.
Veröffentlicht:Potsdam. In Brandenburg findet die Abrechnung medizinischer Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber mittlerweile in allen Landkreisen mittels elektronischer Gesundheitskarte statt. Wie erst jetzt bekannt wurde, ist in diesem Jahr auch der Landkreis Märkisch-Oderland als letzter verbliebener Landkreis einer entsprechenden Rahmenvereinbarung beigetreten.
„Dadurch wurde der direkte Zugang der untergebrachten Menschen zur medizinischen Versorgung noch niedrigschwelliger gestaltet“, heißt es in einer Antwort der Landesregierung in Potsdam auf eine „Kleine Anfrage“ der Linken-Abgeordneten Andrea Johlige, die am Montag vom Landtag veröffentlicht wurde. Die ersten Landkreise hatten die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber bereits 2016 erprobt.
Eingeschränkter Anspruch auf Behandlungen
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg erhalten Asylbewerber, die sich noch keine 18 Monate in Deutschland aufhalten, eine elektronische Gesundheitskarte der „Personengruppe 9“. Damit ist für das Praxispersonal erkennbar, dass diese Menschen nur einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Behandlungen haben.
Laut Asylbewerberleistungsgesetz werden Kosten bei der Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen übernommen. Zudem besteht demnach Anspruch etwa auf Schutzimpfungen oder Mutterschaftsleistungen. Die Kosten werden anschließend mit dem Land abgerechnet. (lass)