Nach Verfassungsgerichtsbeschluss
Brandenburg: Erster Corona-U-Ausschuss kann beendet werden
Das Landesverfassungsgericht Brandenburg hält eine weitere Befragung von Ministerpräsident Woidke und Gesundheitsministerin Nonnemacher durch den Corona-Untersuchungsausschuss nicht für notwendig. Der Vorsitzende des Ausschusses will diesen nun zügig schließen.
Veröffentlicht:Potsdam. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) müssen nicht erneut vor dem Corona-Untersuchungsausschuss des Landtags erscheinen. Wie das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg am Mittwoch mitteilte, hätten die obersten Richter des Landes bereits am 21. April einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Verschiedene Mitglieder der AfD-Fraktion sowie die Fraktion als Ganzes hatten dagegen geklagt, dass der Untersuchungsausschuss mit seiner Mehrheit sieben Beweisanträge der drei AfD-Abgeordneten abgelehnt hatte. Sie sahen darin eine Verletzung der qualifizierten Minderheit des Ausschusses zustehenden Rechte auf Beweiserhebung. Die Anträge wurden vom Verfassungsgericht zum Teil als unzulässig verworfen und zum Teil als unbegründet zurückgewiesen. Die Begründung, mit welcher der Untersuchungsausschuss UA 7/1 die Anträge abgelehnt hatte, verletze nicht die Rechte der Mitglieder der AfD.
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Daniel Keller (SPD), kündigte an, nun zügig zu einer Sitzung des Gremiums einladen zu wollen, um den Abschlussbericht des Ausschusses zu beschließen. Damit soll der auf Initiative der AfD zu Stande gekommene Untersuchungsausschuss, dessen Ergebnisse von Beobachtern als gering eingestuft werden, dann offiziell beendet werden. (lass)