Novelle der Förderrichtlinie
KV Nordrhein will Rolle von Praxisnetzen aufwerten
Die KV will, von Kassen unterstützt, mehr Geld für Praxisnetze zur Verfügung stellen. Bisher gibt es nur sechs von ihnen in Nordrhein. Voraussetzung für eine höhere Effizienz sei, dass eine „Versorgungsidee“ existiert.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Praxisnetze sollen in Nordrhein künftig eine deutlich größere Rolle spielen als bisher. Laut Dr. Carsten König, Vize-Chef der KV Nordrhein (KVNo), geht es jetzt darum, die entsprechenden Förderrichtlinien weiterzuentwickeln und mehr Fördermittel als Anreiz für die Gründung solcher Netze zur Verfügung zu stellen. „Praxisnetze können in strukturell schwächeren Räumen Chancen zur Versorgungsverbesserung bieten“, sagte er bei der Vertreterversammlung der KVNo in Düsseldorf. Entsprechende Gelder dafür seien bereits mit den Krankenkassen ausgehandelt worden.
Die Zahl der Praxisnetze ist in Nordrhein recht überschaubar – andere Regionen, darunter Westfalen-Lippe, sind hier deutlich weiter. Laut König gibt es derzeit nur sechs zugelassene und zertifizierte Netze dieser Art in Nordrhein. „Wir sollten das Thema offen diskutieren“, forderte er. Die Vorteile liegen für ihn auf der Hand: Neben dem Beitrag, den sie für die Sicherstellung der Versorgung leisten können, ermöglichen sie in fachübergreifender Form ein breites Angebot für die Weiterbildung.
Praxisnetze sind kein Selbstzweck
Man sehe durchaus Synergieeffekte und eine stärkere Versorgungseffizienz durch Praxisnetze in Förderregionen – Voraussetzung sei allerdings, dass eine „klare versorgungspolitische Idee“ vorhanden ist, betonte der KVNo-Vize. Es gehe nicht um „ein Praxisnetz um des Netzes Willen“.
König forderte zudem einen stärkeren Ausbau telemedizinischer Angebote. „Die Möglichkeiten, die uns die Telemedizin bietet, müssen wir stärker nutzen“, betonte er. Die KVNo hatte Ende des vergangenen Jahres zusätzliche Videosprechstunden im Kindernotdienst eingerichtet, um Notdienstpraxen und Ambulanzen der Kliniken zu entlasten. „Damit haben wir positive Erfahrungen gemacht“, berichtete er.
Das Angebot lief bis Ende Januar mittwochs und an den Wochenenden. Schon am 27. Dezember 2022 hatte die KVNo ein erstes positives Fazit gezogen: An den drei Weihnachtstagen seien knapp 1100 Videosprechstunden durchgeführt worden. Insgesamt waren es rund 2300, sagte König.
KVNo will Konzept für Telemedizin im Bereitschaftsdienst
Der von der Vertreterversammlung vor fünf Jahren „klugerweise“ beschlossene Strukturfonds biete Unabhängigkeit von anderen Finanzierungsmöglichkeiten – und damit auch die Möglichkeit, den Ausbau telemedizinischer Angebote auch über den kinder- und jugendmedizinischen Bereichen hinaus zu beschleunigen, sagte König.
Die KVNo will nun ein Konzept erarbeiten, wie ein telemedizinisches Angebot im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst in der Fläche aussehen kann. Nötig sei gleichzeitig allerdings eine Anpassung der Rahmenbedingungen bis hin zu einer „progressiven Reform“ der Zulassungsverordnung, des Bundesmantelvertrags sowie des Berufsrechts.
Bindung an den Praxissitz schränkt Flexibilität ein
Die Obergrenze der Anrechenbarkeit von nur 30 Prozent der Leistungen als Videosprechstunde passe nicht zu den Bedürfnissen junger Mediziner oder Psychotherapeutinnen. „Hier war zuletzt aus politischen Kreisen zu hören, dass diese Grenze fallen soll“, berichtete König.
Dass die Erbringung telemedizinischer Leistungen bislang an den Praxissitz gebunden ist, schränke außerdem die Flexibilität ein und verhindere, aus dem Homeoffice tätig sein zu können. „Das mobile Arbeiten ist heutzutage ein zentraler Bestandteil der neuen Arbeitsphilosophie“, hob König hervor. Im Bereich der Teleradiologie gebe es bei der Befundung im stationären Sektor diese Möglichkeit bereits. (bel)