Wahl der Vertreterversammlung

KV Sachsen-Anhalt setzt auf bewährtes Führungstrio

Der Stendaler Hausarzt Dr. Jörg Böhme bleibt Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Auch seine Vorstandskollegen sind alte Bekannte.

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Bleibt KV-Chef in Sachsen-Anhalt: Dr. Jörg Böhme.

Bleibt KV-Chef in Sachsen-Anhalt: Dr. Jörg Böhme.

© Peter Gercke/picture alliance

Magdeburg. Die KV Sachsen-Anhalt bleibt unter bewährter Führung. Die neue Vertreterversammlung wählte Dr. Jörg Böhme am Mittwochabend in geheimer Wahl zum KV-Chef. Vor zwei Jahren hatte Böhme den KV-Vorsitz von Dr. Burkhard John übernommen, der das Zepter nach fast zwei Jahrzehnten abgegeben hatte.

Am 1. Januar 2023 tritt der 55-Jährige seine erste komplette Wahlperiode an. An seiner Seite sind auch weiterhin der bisherige Vize und Wernigeröder Gynäkologe Dr. Holger Grüning sowie Mathias Tronnier, der übrigens als einziger 30 von 30 Stimmen erhielt. Letzterer ist Diplom-Ökonom und damit ein Nichtmediziner im Vorstand.

Tronnier wird nicht nur unter den Vertragsärzten als verlässlicher Partner geschätzt. Er habe hohe Sachverstand, so die Hallenser Hausärztin Dr. Gerlinde Gerdes, und sei kein Freund vieler, wohl aber klarer Worte. „Was er sagt, hat Hand und Fuß.“ Vor der Wahl zum Vorstand hatten sich die Vertreter darauf verständigt, die Quotenregelung außer acht zu lassen.

Vertreterversammlung verzichtet auf Quote

Der Gröbziger Hausarzt Andreas Petri, alter und neuer Vorsitzender der Vertreterversammlung, informierte über den Entwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, der möglicherweise noch im Dezember vom Bundestag beschlossen wird. Darin soll verankert werden, dass mehrköpfigen Vorständen Frauen und Männer angehören müssten.

Die Vertreterversammlung war sich jedoch einig, dass in so schwierigen Zeiten ein ebenso eingespieltes wie erfahrenes und kompetentes Team an der Spitze der Ärzteschaft umso wichtiger sei. Petri: „Vorauseilende Erfüllung eines Rechtsbestandes, der so vielleicht gar nicht kommt, ist problematisch.“

Die gutachterliche Stellungnahme einer Rechtsanwaltskanzlei, die die KVSA eingeholt hatte, bestärkt Vorgehen und Ansicht. Danach könne eine neue Rechtsvorschrift nicht auf abgeschlossene Wahlen angewendet werden. Es bleibe abzuwarten, ob die Aufsicht diese Meinung teilt.

Der Hallenser Radiologe Dr. Michael Diestelhorst wurde zum Stellvertreter des VV-Vorsitzenden gewählt. Auch er hatte diese Funktion bereits in der auslaufenden Wahlperiode inne. (zie)

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