Unterstützung für Laumann

Organspende: Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt neuen Anlauf zur Widerspruchsregelung

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe heißt es gut, dass Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für die Widerspruchsregelung bei der Organspende werben will.

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Münster. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) unterstützt die Initiative der NRW-Landesregierung, einen neuen Anlauf für die Widerspruchsregelung bei der Organspende zu machen. Ende Oktober hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eine solche Initiative im Bundesrat angekündigt.

Zur Begründung hatte Laumann auf die in seinem Bundesland besonders stark zurückgegangene Zahl der Organspenden verwiesen. 2022 habe es im Vergleich zum Vorjahr bundesweit 6,9 Prozent weniger Spenden gegeben. In NRW seien es 18 Prozent weniger gewesen.

„Das bisherige System der ,Entscheidungslösung‘ hat trotz vieler Nachbesserungen bisher nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt“, teilten Ärztekammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle und Ehrenpräsident Professor Theodor Windhorst am Montag mit. „Im Interesse von über 8.000 schwerstkranken Menschen, die in Deutschland dringend auf ein Spenderorgan warten, muss die Zahl der Organspender steigen.“

Bislang könnten Organspenden oft nicht realisiert werden, weil keine Willensäußerung des möglichen Spenders vorliegt oder Angehörige eine Spende ablehnten. „Es ist nicht zu kritisieren, wenn sich jemand entscheidet, dass er seine Organe nicht spenden möchte“, sagt Gehle. „Aber es ist nötig und auch zumutbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit dieser wichtigen Frage auseinandersetzt und seinen Willen auch dokumentiert.“

Nach Ansicht der Kammer könnten von der Widerspruchsregelung auch die Angehörigen des möglichen Spenders profitieren: Ihnen werde in ohnehin hoch belastender Situation nicht auch noch eine Entscheidung über eine Organspende abverlangt. (eb)

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Kommentare
Andreas Hoffmann 06.11.202322:11 Uhr

Die Widerspruchslösung war, ist und bleibt menschenverachtend. Das Individuum wird zur Verfügungsmasse des Staates, mit dem gnädigerweise zugebilligten Recht, widersprechen zu dürfen. Zumindest solange, bis man die Herde daran gewöhnt hat, dann wird man Wege finden, dieses Recht weiter einzuschränken. Nein, das ist kollektivistischer Extremismus und kein ethisches Handeln. Eine Spende ist nur solange eine Spende, solange sie freiwillig erfolgt, mit einer Widerspruchslösung kann man dann nicht mehr von einer Organspende reden. Besonders erschreckend ist, dass die offenbar ideologisch verblendeten Funktionäre nicht einmal die Auswirkungen der vor nicht allzu langer Zeit eingeführten Beratung zur Organspende im EBM abwarten wollen. Ich beobachte schon eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Thema, das wiederholte Ansprechen über die Jahre wird sicher einen Effekt haben - Überzeugen statt Bevormunden sollte die Forderung aus der Ärzteschaft sein! Aber das hat die Generation der Funktionäre wohl nie gelernt…

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