Unterstützung für Laumann
Organspende: Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt neuen Anlauf zur Widerspruchsregelung
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe heißt es gut, dass Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für die Widerspruchsregelung bei der Organspende werben will.
Veröffentlicht:Münster. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) unterstützt die Initiative der NRW-Landesregierung, einen neuen Anlauf für die Widerspruchsregelung bei der Organspende zu machen. Ende Oktober hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eine solche Initiative im Bundesrat angekündigt.
Zur Begründung hatte Laumann auf die in seinem Bundesland besonders stark zurückgegangene Zahl der Organspenden verwiesen. 2022 habe es im Vergleich zum Vorjahr bundesweit 6,9 Prozent weniger Spenden gegeben. In NRW seien es 18 Prozent weniger gewesen.
„Das bisherige System der ,Entscheidungslösung‘ hat trotz vieler Nachbesserungen bisher nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt“, teilten Ärztekammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle und Ehrenpräsident Professor Theodor Windhorst am Montag mit. „Im Interesse von über 8.000 schwerstkranken Menschen, die in Deutschland dringend auf ein Spenderorgan warten, muss die Zahl der Organspender steigen.“
Bislang könnten Organspenden oft nicht realisiert werden, weil keine Willensäußerung des möglichen Spenders vorliegt oder Angehörige eine Spende ablehnten. „Es ist nicht zu kritisieren, wenn sich jemand entscheidet, dass er seine Organe nicht spenden möchte“, sagt Gehle. „Aber es ist nötig und auch zumutbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit dieser wichtigen Frage auseinandersetzt und seinen Willen auch dokumentiert.“
Nach Ansicht der Kammer könnten von der Widerspruchsregelung auch die Angehörigen des möglichen Spenders profitieren: Ihnen werde in ohnehin hoch belastender Situation nicht auch noch eine Entscheidung über eine Organspende abverlangt. (eb)