Trotz Widerstandes

Lauterbach: Cannabis-Gesetz im Februar im Bundestag verabschieden

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht weiterhin davon aus, dass das Cannabis-Gesetz ab 1. April gelten kann.

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Bleibt bei seiner Timeline in Sachen Cannabis-Gesetz: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Bleibt bei seiner Timeline in Sachen Cannabis-Gesetz: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

© Serhat Kocak/dpa

Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält trotz Widerstandes auch aus den Reihen der Ampel-Koalition an der geplanten Legalisierung von Cannabis fest. „Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Cannabis-Gesetz in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird und dann ab 1. April gelten kann. Die Gespräche dazu laufen vielversprechend“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Zuvor hatten etwa SPD-Innenpolitiker Bedenken geäußert.

Die Ampel-Koalitionsfraktionen hatten sich Ende November darauf verständigt, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag.

Aus den Bundesländern – etwa aus dem CSU-geführten Bayern – war wiederholt der Appell gekommen, das Vorhaben zu stoppen. Auch SPD-Innenpolitiker äußerten Bedenken. Dabei ging es um verschiedene Lockerungen, etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabiskonsum. Lauterbach sagte dazu: „Wir wollen nicht, dass vor Schulen und vor Kitas Cannabis geraucht wird. Dafür haben wir einen Abstand von 100 Metern als Verbotszone definiert. Ich halte das für eine Entscheidung mit Augenmaß.“

Es stimme natürlich, dass so eine Vorgabe kontrolliert werden müsse und nicht jeder einzelne Verstoß geahndet werden könne, räumte Lauterbach ein. „Das ist aber bei jedem Gesetz so. Im Übrigen haben wir auch jetzt schon mit dem Schwarzmarkt einen erheblichen Kontrollaufwand.“ (dpa)

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