Krebsregister
Meldepflicht jetzt auch in Bremen
BREMEN. Als viertes Bundesland hat Bremen seit dem 1. Mai 2015 das Gesetz zur Krebsregisterregistrierung umgesetzt. Für alle Ärzte und Zahnärzte sowie Krankenhäuser besteht nun Meldepflicht.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, nicht nur den Zeitpunkt der Diagnosestellung zu erheben, wie bisher, sondern darüber hinaus auch den Verlauf der Versorgung zu dokumentieren.
"Vorher haben wir nur die Daten zum Diagnosezeitpunkt erfasst," sagte Dr. Sabine Luttmann, Leiterin des Bremer Krebsregisters der "Ärzte Zeitung".
"Jetzt erfassen wir auch Daten zur Therapie und zum Verlauf der Krebserkrankung. Damit soll ein Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Krebspatienten geleistet werden." Der zu meldende Datensatz ist bundeseinheitlich festgelegt.
In Bremen wird das klinische Krebsregister gemeinsam mit dem epidemiologischen Register, das bereits seit 1998 Krebsneuerkrankungen registriert, geführt. Finanziert wird das neue Register von den Krankenversicherungsträgern und dem Bremer Senator für Gesundheit.
"Die Aufteilung in eine Vertrauensstelle und eine Auswertungsstelle wird beibehalten, ebenso deren Trägerschaft, nämlich die Kassenärztliche Vereinigung Bremen, beziehungsweise das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS)", teilte die KV Bremen mit.
Auch die Vergütung ist bundeseinheitlich: 18 Euro für die Meldung einer Diagnosestellung, acht Euro für die weiteren Krankheitsdaten, fünf Euro für die Therapie- und Abschlussdaten und vier Euro für den histologischen, labortechnischen oder zytologischen Befund. (cben)