Neue Übergangsfristen

Nordrhein-westfälische Klinikreform startet später

Um den NRW-Krankenhäusern mehr Zeit für den notwendigen Umbau der Strukturen zu geben, wird die Klinikreform um drei Monate verschoben. Das kommt bei der Landeskrankenhausgesellschaft gut an.

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Kann er bleiben, oder muss er gehen? Durch die Krankenhausreform in NRW kann es zu Kündigungen von Fachärzten in einigen Häusern kommen.

Kann er bleiben, oder muss er gehen? Durch die Krankenhausreform in NRW kann es zu Kündigungen von Fachärzten in einigen Häusern kommen.

© upixa / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

Düsseldorf. Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen bekommen mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung. Sie wird nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Januar 2025 scharf geschaltet, sondern am 1. April. Zudem soll es für bestimmte Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis Ende 2025 geben.

Die Krankenhäuser sollen wie geplant bis Ende 2024 ihre Feststellungsbescheide erhalten, die festlegen, in welchen Bereichen sie künftig tätig sein dürfen und welche Leistungen sie erbringen können. Ein wesentliches Ziel der Reform ist eine Steigerung der Behandlungsqualität, weil nicht mehr alle Häuser alles anbieten können, sondern eine verstärkte Spezialisierung angeschoben wird.

So werden viele Kliniken ganze Leistungsbereiche verlieren. Heftige Einschnitte wird es im Bereich der Knie- und Hüft-Endoprothetik und in der Onkologie geben. Die Zahl der Häuser, die diese Leistungen erbringen können, wird deutlich reduziert. Zu den notwendigen Anpassungen werden auch Kündigungen gehören, die aber nicht kurzfristig erfolgen können.

Übergangsfristen sollen Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit gewährleisten

„Wir müssen den Krankenhäusern in unserem Land schon einen angemessenen Zeitraum geben, damit sie die nötigen Veränderungen umsetzen können, nachdem sie den Feststellungsbescheid erhalten haben“, sagt Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Es sei klar, dass dies nicht von heute auf morgen gehe. „Unser Ziel ist es, die Umsetzung mit einem klaren Blick auf die Versorgungsqualität und die Versorgungssicherheit der Menschen zu gestalten.“ Das sollen die Übergangsfristen gewährleisten.

Das Gesundheitsministerium will dem Landesausschuss für Krankenhausplanung zudem vorschlagen, den Krankenhäusern für manche Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 einzuräumen. Für welche Leistungsgruppen das gelten soll, steht noch nicht fest.

KGNW hofft auf Lösung für die Transformationskosten

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) begrüßt den geänderten Zeitplan. „Die neue Krankenhausplanung bedeutet für die NRW-Krankenhäuser einen echten Paradigmenwechsel, weil damit die Rahmenbedingungen für die Daseinsvorsorge verändert werden“, sagt KGNW-Präsident Ingo Morell. Dem werde die angekündigte Verschiebung gerecht. Auch die Festlegung einer erweiterten Übergangsfrist von zwölf Monaten für einzelne Leistungsgruppen erleichtere es den Kliniken, sich auf die veränderten Versorgungsaufträge einzustellen.

„Auch für Patientinnen und Patienten schafft diese Zeit die Sicherheit, dass sie sich weiterhin auf eine verlässliche und qualitativ hochwertige Behandlung in den Kliniken verlassen können“, sagt Morell.

Die KGNW habe immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass nicht nur der Auf- und Ausbau von Leistungsgruppen Zeit und Investitionen braucht, sondern auch die Schließung von Stationen Zeit und Geld kostet. „Deshalb setzen wir darauf, dass in dieser zusätzlichen Zeit auch eine tragfähige Lösung für diese Transformationskosten gefunden wird“, betont er. „Denn die in einer historischen Defizitkrise steckenden Krankenhäuser dürfen hier nicht überfordert werden.“ (iss)

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