Bayern
Notfallsanitäter dürfen Heilkunde ausüben
München. Seit dem 1. Dezember dürfen Notfallsanitäter in Bayern ausgewählte heilkundliche Maßnahmen selbst ausüben. Die Landesregierung hat dazu das Rettungsdienstgesetz entsprechend geändert.
Die Maßnahmen legt der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) fest. Er muss auch eine Checkliste für die Voraussetzungen aufstellen, die die Sanitäter erfüllen müssen. Bayern fordert außerdem eine bundesweite Regelung. (nös)