Pandemie

Sachsen reduziert Corona-Quarantänezeit

Ab Montag gilt für mit dem Coronavirus Infizierte nur noch eine Quarantänezeit von fünf Tagen. Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne nun vollständig.

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Dresden. In Sachsen wird von diesem Montag (25. April) an die Quarantänezeit für Corona-Infizierte auf fünf Tage verkürzt. Dies gelte, wenn zuvor zwei Tage lang keine Symptome aufgetreten seien, teilte das Sozialministerium in Dresden mit.

Ein abschließendes Freitesten sei nicht mehr notwendig. Wenn noch Symptome zu beobachten seien, verlängere sich die Zeit der Absonderung so lange, bis zwei Tage symptomfrei vergangen seien. Insgesamt könne die Quarantänezeit dann bis zu zehn Tage betragen.

Die Infizierten müssten sich eigenständig absondern. Das heißt, sie bekommen wie schon seit einer Weile keine Schreiben der Gesundheitsämter mehr dazu. Das Ministerium ergänzte, es werde „dringend empfohlen“, dass die mit Corona Infizierten ihre engen Kontaktpersonen selbstständig informierten. Für alle Kontaktpersonen entfalle die Quarantäne jedoch vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen.

In medizinischen Einrichtungen: Kein Test mehr nach zehn Tagen Absonderung

Menschen, die in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeiten, müssten bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test vorlegen. Dieser Testnachweis müsse jedoch nur vorgelegt werden, wenn die Arbeit vor dem oder am zehnten Tag der Absonderung aufgenommen werde. Wer für zehn Tage abgesondert gewesen sei, müsse keinen negativen Test vorlegen.

„Die aktuelle Lage und das durch Omikron stark gewandelte Pandemie- und Krankheitsgeschehen lässt eine fachlich angemessene Verkürzung der Isolationsdauer und die Abschaffung der Quarantäne zu“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). „Den besonderen Schutz vulnerabler Gruppen stellen wir sicher, indem hier für Infizierte bei Arbeitsantritt erhöhte Anforderungen gelten.“ (sve)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 25.04.202207:49 Uhr

Alle haben Quarantäne/Isolation begriffen? Wirklich alle?

Wenn das Bundesland Sachsen von heute 25.04.2022 an die "Quarantänezeit" für Corona-Infizierte auf fünf Tage verkürzen will, haben die Behörden dort grundlegende Unterschiede zwischen Quarantäne und Isolation auch nach weit über 2 Jahren Pandemie immer noch nicht begriffen.

Das Sozialministerium in Dresden verlautbarte, abschließendes Freitesten sei nicht mehr notwendig. Wenn noch subjektive Symptome zu beobachten seien, verlängere sich die Zeit der Absonderung so lange, bis zwei Tage symptomfrei vergangen seien. Insgesamt könne die Quarantänezeit oder besser gesagt, die Isolierungszeit, dann bis zu zehn Tage betragen.

Die Infizierten müssten sich eigenständig, d.h. nach eigenem Gutdünken, absondern. Sie bekommen wie schon seit einer Weile keine Schreiben der Gesundheitsämter, die das lokale Sars-CoV-2-/Covid-19-Infektionsgeschehen eh' nicht mehr zu interessieren scheint, dazu.

Das Ministerium ergänzte, es werde wohl aus Rationalisierungsgründen „dringend empfohlen“, dass die mit Corona Infizierten ihre engen Kontaktpersonen selbstständig informierten. Warum sie das überhaupt tun sollen, bleibt ein Geheimnis des sächsischen Sozialministers. Denn für alle Kontaktpersonen entfalle die Quarantänepflicht jedoch vollständig; und neu: Einschließlich bei Ungeimpften oder noch nicht genesenen Personen.

Wie kann man nur im sächsischen Sozialministerium einen derart infektionsepidemiologischem Schwachsinn produzieren. Ein "heißer Herbst" ist da geradezu vorprogrammiert.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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