Klinikreform
Sachsens Krankenhausgesellschaft pocht auf kurzfristige Hilfen
Ein Strukturwandel noch vor der Klinikreform müsse verhindert werden, so Sachsens Krankenhausgesellschaft. Sie fordert daher finanzielle Hilfen und kritisiert Lauterbachs Absage an ein Vorschaltgesetz.
Veröffentlicht:Leipzig. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen kritisiert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür, dass er die Forderung nach einem Vorschaltgesetz ablehnt. „Es ist nicht zielführend, den einstimmigen Beschluss der Landesgesundheitsministerinnen und -minister bezüglich der finanziellen Hilfen zu ignorieren“, sagte Friedrich München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, in Leipzig. Dafür sei die finanzielle Situation der Kliniken zu problematisch. „Es kann und darf nicht bis zur eigentlichen Wirkung der Krankenhausreform gewartet werden“, fügte München an.
Mit dem Vorschaltgesetz solle sichergestellt werden, dass die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig gewährleistet werde und ein Strukturwandel in den Jahren 2024 und 2025 vermieden werden könne, bevor die eigentliche Krankenhausreform in Kraft trete. „Es ist wichtig, dass der Bund die Bedürfnisse der Krankenhäuser endlich ernst nimmt und ihnen die nötige finanzielle Sicherheit gibt“, schätzte München ein. „Dauerhafte Unterstützung ist entscheidend, um den Krankenhäusern eine solide Grundlage zu bieten und sicherzustellen, dass sie auch zukünftig ihre Aufgaben in der Gesundheitsversorgung erfolgreich erfüllen können.“ (sve)