Telemedizin
Selektivvertrag der AOK Nordost: KV Mecklenburg-Vorpommern hat Bedenken
Zu hohe Kosten für die App? Die KV rät den Ärzten, vor Beitritt zum Selektivvertrag die Zahl ihrer Heimpatienten und die für die Praxis anfallenden Kosten abzuwägen.
Veröffentlicht:Schwerin. Der am 1. August gestartete Selektivvertrag der AOK Nordost zum Einsatz von Telemedizin in Pflegeheimen stößt auf Vorbehalte der KV Mecklenburg-Vorpommern. Die KV rät den Ärzten zu prüfen, ob eine Teilnahme am Vertrag für sie aus wirtschaftlicher Sicht Sinn macht.
Der Vertrag für Hausärzte in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg nach Paragraf 119b SGB V regelt die Bedingungen für eine videogestützte Telemedizin mit Übertragung von Vitalparametern in Pflegeheimen. In einem Pilotprojekt wurden Arztpraxen so in die Lage versetzt, unter anderem mittels Stethoskop Herz- und Lungengeräusche während einer Videokonferenz abzuhören. Die AOK Nordost hofft, dass die digitale Fernbehandlung Ärzte und Pflegefachkräfte in den beiden Bundesländern entlastet.
Monatliche Kosten für die App beachten!
Die KV ist jedoch skeptisch, ob der Vertrag für Hausärzte sinnvoll ist. „Wir haben als KV die Abrechnung dieses Selektivvertrags nicht übernommen, um kein falsches Signal zu setzen“, sagte KV-Vorstandsmitglied Dr. Dieter Kreye der Ärzte Zeitung. Wie berichtet benötigen Arztpraxen, die an dem Vertrag teilnehmen möchten, unter anderem die App des Telemedizin-Anbieters, über den sich die Ärzte mit dem Pflegeheim verbinden. Die Kosten für diese App können je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen. Eine Recherche der KV habe in einem Fall Kosten in Höhe von 175 Euro monatlich ergeben, berichtete Kreye.
Ärzte erhalten für die erste Behandlung im Quartal für jeden eingeschriebenen Versicherten in diesem Selektivvertrag 30 Euro. Um überhaupt die Kosten für die monatliche App-Gebühr decken zu können, müssten also schon etliche Patienten über diesen Weg behandelt werden. „Das kann sich eventuell für einen Einzelfall trotzdem rechnen, aber kaum für die breite Masse“, sagte Kreye.
Zusatznutzen der videogestützten Telemedizin berücksichtigen
Er gibt zu bedenken, dass Praxen, die Patienten in mehreren Pflegeheimen telemedizinisch betreuen wollen, unter Umständen sogar für mehrere Apps zahlen müssten, wenn die Heime nicht den gleichen Anbieter nutzen. Der Allgemeinmediziner aus Neubrandenburg glaubt ohnehin nicht, dass die videogestützte Telemedizin für eine große Zahl von Hausarztpatienten erforderlich sein wird: „In den meisten Fällen, in denen ich Patienten nicht vor Ort sehen muss, kann ich auch per Telefon helfen.“ (di)