Rettungsdienst

Thüringen legt Gesetzentwurf für Telenotärzte vor

Laut einer Novelle des Thüringer Rettungsdienstes soll die KV den Sicherstellungsauftrag für die telenotärztliche Versorgung erhalten. Rot-rot-grün greift damit eine Empfehlung des G-BA auf.

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In Thüringen werden die Rettungswagen sukzessive mit Laptops ausgestattet.

In Thüringen werden die Rettungswagen sukzessive mit Laptops ausgestattet.

© Sebastian Gabsch / Geisler-Fotopress / picture alliance

Erfurt. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition in Thüringen hat eine gesetzliche Regelung für den Einsatz von Telenotärzten im Rettungsdienst auf den Weg gebracht. Nach dem am Mittwoch von Linke, SPD und Grünen eingebrachten Entwurf einer Novelle des Thüringer Rettungsdienstgesetzes soll die Kassenärztliche Vereinigung auch den Sicherstellungsauftrag für die telenotärztliche Versorgung erhalten.

Im bodengebundenen Rettungsdienst ist sie schon seit Jahren dafür zuständig, dass ausreichend Notärzte zur Verfügung stehen. Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) hatte den Bundesländern Ende 2020 empfohlen, ein Telenotarztsystem als neue Versorgungsform im Rettungsdienst einzuführen. Diese Empfehlung greift Rot-Rot-Grün nun auf.

Rettungswagen werden bereits mit Tablets ausgerüstet

Die Ausrüstung von Rettungs- und Krankentransportwagen mit Tablets läuft in Thüringen bereits und soll demnächst abgeschlossen werden. Die KV Thüringen hat dafür das telenotärztliche System „Medirett“ entwickelt. Per Tablet können so direkt aus den Fahrzeugen unter anderem wichtige Informationen zum Patientenzustand an die Krankenhäuser übermittelt werden. Eine solche telenotärztliche Komponente kann laut Gesetzentwurf auch zur Absicherung arztbegleiteter Verlegungstransporte genutzt werden, um längere Abwesenheitszeiten der regulär vorgehaltenen Notärzte im Rettungsdienstbereich zu vermeiden.

Die Krankenkasse Barmer begrüßte die geplante Gesetzesnovelle. „Der Telenotarzt ist ein ganz konkretes Beispiel dafür, wie sinnvoll die Digitalisierung in der Medizin sein kann“, erklärte Barmer-Landesgeschäftsführerin Birgit Dziuk. Aus Barmer-Sicht sei eine klare Aufgabenträgerschaft wichtig, damit die Telemediziner effektiv eingesetzt werden können. Sie plädierte zudem dafür, den Versorgungsumfang von Telenotärzten von einem paritätisch besetzten Gremium wie dem Landesbeirat Rettungswesen festzulegen. Rot-Rot-Grün hat im Thüringer Landtag keine eigene Mehrheit, ihr fehlen dazu vier Stimmen. (zei)

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