Neue Dieselfahrverbots-Regelung

18 Städte liegen über dem neuen Grenzwert

Diesel-Fahrverbote sollen künftig in Deutschland nur dort möglich sein, wo eine Stickstoffdioxid-Belastung von mehr als 50 µg/m³ im Jahresmittel gemessen wird. Das betrifft aktuell 18 Städte.

Veröffentlicht:
Bei Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten soll es Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge geben.

Bei Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten soll es Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge geben.

© Silas Stein / dpa / picture alliance

BERLIN. Fahrverbote in deutschen Städten gelten bald erst ab einer Belastung von 50 µg/m³ NO2 pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig. Zudem kommen Regeln zu Kontrollen und generellen Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge.

Der Bundesrat ließ am Freitag ein erst am Vortag vom Bundestag beschlossenes Gesetzespaket passieren.

Überwacht werden sollen Sperrungen künftig nur stichprobenartig mit mobilen Geräten und einer relativ kurzen Datenspeicherung von zwei Wochen. Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 und verschiedene nachgerüstete Fahrzeuge wie Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr und Feuerwehr, Handwerker- und Lieferfahrzeuge sollen von Verboten ausgenommen sein.

Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold (SPD) sagte, die Neuregelungen schafften auch die Voraussetzung dafür, dass nachgerüstete ältere Diesel-Pkw von Fahrverboten verschont bleiben könnten. Dafür wird nun als Wert festgelegt, dass sie nach Verbesserungen der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen müssen.

Fahrverbote erst ab 50 µg/m³ NO2

Generell sollen Fahrverbote in der Regel künftig erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittelwert als verhältnismäßig gelten – weil der unverändert geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm auch ohne Fahrverbot erreicht werden könne.

Daten des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2018 zeigen, dass ein Jahreswert von mindestens 50 µg/m³ NO2 an 27 Messstationen gemessen wurde (siehe nachfolgende Tabelle). Betroffen waren folgende Städte:

Baden-Württemberg: Backnang, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart (erhöhte Werte bei drei Messstationen)

Bayern: München (bei zwei Messstationen)

Hamburg

Hessen: Darmstadt (bei zwei Messstationen), Frankfurt/Main, Limburg (bei zwei Messstationen), Wiesbaden

Nordrhein-Westfalen: Bochum, Dortmund, Düren, Düsseldorf (bei drei Messstationen), Essen, Köln (bei drei Messstationen).

Schleswig-Holstein: Kiel (dpa/ths)

An dieser Stelle finden Sie Inhalte aus Datawrapper Um mit Inhalten aus Datawrapper zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir Ihre Zustimmung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte aus Sozialen Netzwerken und von anderen Anbietern angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Weitere Information dazu finden Sie hier.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologen-Kongress

Post-COVID-Therapie: Von der Forschung in die Praxis

Exklusiv bvitg schreibt ans BMG

Verzögert sich die Einführung der elektronischen Patientenakte jetzt doch?

Lesetipps
Bundesgesundheitsminister Lauterbach blick betroffen drein.

© picture alliance / imageBROKER / Arnulf Hettrich

Nach dem Crash

Ampel-Aus: Gesundheitsreformen stehen auf der Kippe

Ein KI-Bild eines verstopften Hirngefäßes.

© © freshidea / stock.adobe.com

DGN-Kongress

Schlaganfall: Wandel in der Lysetherapie