Unionsfraktion

Bewegung bei Verbot von Tabakwerbung

Keine Plakate mehr und auch keine Reklamefilmchen im Kino: Nach der SPD hat sich die Union auf ein weitergehendes Werbeverbot für Tabakprodukte geeinigt.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht: | aktualisiert:
Geplant ist demnach für klassische Tabakprodukte ein Verbot der Plakatwerbung ab 1. Januar 2022.

Geplant ist demnach für klassische Tabakprodukte ein Verbot der Plakatwerbung ab 1. Januar 2022.

© Wolfram Steinberg / picture-alliance / dpa

Berlin. Nach jahrelangen Diskussionen will Deutschland ernst machen mit einem umfassenden Tabakwerbeverbot. Die Unionsfraktion im Bundestag verabschiedete am Dienstagnachmittag ein entsprechendes Positionspapier.

Danach soll in einem ersten Schritt ab Januar 2022 für klassische Tabakprodukte ein Verbot von Plakatwerbung gelten. Für Tabakerhitzer soll im Januar 2023 ein Außenwerbeverbot folgen, für E-Zigaretten soll dieses Verbot ab 2024 greifen. Kinowerbung für Tabakprodukte bei Filmen, die für Jugendliche unter 18 Jahren freigegeben sind, soll schon ab 2021 verboten sein.

Werbeverbot ist „überfällig“

Der Berichterstatter der Unionsfraktion für das Thema Prävention Rudolf Henke sagte der „Ärzte Zeitung“ am Dienstag, ein Werbeverbot „für das mit Abstand gesundheitsschädlichste Produkt in unseren Geschäften“ sei überfällig. „Nach Jahren des Werbens freue ich mich, dass die Unionsfraktion nun mit deutlicher Mehrheit dem Gesundheitsschutz Vorrang gegeben hat.“ Er sei zuversichtlich, dass auf dieser Basis zügig eine Einigung mit dem Koalitionspartner gefunden und ein Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten werden könne, betonte Henke.

Die Opposition begrüßte die Einigung innerhalb der Union. „Besser spät als nie“, sagte die Sprecherin für Drogenpolitik Dr. Kirsten Kappert-Gonther am Dienstag. Eine Übergangsfrist bis 2023 für E-Zigaretten sei jedoch „deutlich zu lang“. Gesundheitsschutz müsse Vorrang vor Lobbyinteressen haben.

SPD will „zeitnahen“ Gesetzentwurf

Der Koalitionspartner SPD spricht sich bereits seit längerer Zeit dafür aus, dass Tabakprodukte nicht mehr öffentlich beworben werden dürfen. „Jetzt muss der Sack zügig zugemacht werden. Der Druck der SPD der vergangenen Monate hat gefruchtet“, kommentierte der SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut. Die Koalition müsse nun „möglichst zeitnah“ ein Gesetz vorlegen, „um umfassend Außenwerbeverbot für Tabakprodukte wie Zigaretten, E-Zigaretten und Tabakerhitzer zu verbieten“, forderte Heidenblut.

Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums sterben in Deutschland jedes Jahr 121.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. 85 Prozent aller Lungenkrebsfälle sind auf den Konsum von Tabakprodukten zurückzuführen. Rauchen verdoppelt das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlaganfällen. Es verursacht schwere akute und chronische Erkrankungen wie chronisch obstruktive Lungenerkrankungen.

Deutschland ist EU-Nachzügler

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) hatte kürzlich kritisiert, Deutschland sei in der Europäischen Union das einzige Land, in dem noch auf Plakaten und in Kinosälen für Zigaretten geworden werden dürfe. Auch die Bundesärztekammer hatte nach einem generellen Werbeverbot gerufen.

Untersagt ist Tabakwerbung heute bereits in Radio und im Fernsehen, in Zeitungen und Zeitschriften. In der vergangenen Legislaturperiode war bereits ein Anlauf für ein umfassendes Werbeverbot am Widerstand der Union gescheitert. Laut aktuellem Drogenbericht der Bundesresregierung rauchen die Deutschen im Vergleich zu den Vorjahren zwar seltener. Dafür greifen sie jedoch häufiger zu E-Zigaretten, Wasserpfeifen oder zu Tabakerhitzern.

Branche hält Werbeverbot für „überflüssig“

Die Tabakbranche verweist hingegen darauf, dass immer weniger Kinder und Jugendliche in Deutschland zum Glimmstängel griffen. Aktuell liege die Raucherquote bei Minderjährigen „nur noch“ bei 6,6 Prozent, rechnet etwa der Deutsche Zigarettenverband vor. Die seit 2001 rückläufigen Zahlen seien Beleg für einen „funktionierenden Jugendschutz“. Dieser mache ein Tabakwerbeverbot „überflüssig“.
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