Bund-Länder-Konferenz

Corona: Statt Café-Besuch drohen an Ostern Ausgangssperren

Weitere Öffnungsschritte oder harte Einschnitte? Die Videokonferenz der Kanzlerin mit den Ländern soll Montagnachmittag beginnen. Ein Überblick, welche Corona-Maßnahmen im Raum stehen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Heute berät die Bund-Länder-Konferenz wieder über die Corona-Maßnahmen der kommenden Wochen (im Bild das Treffen am 3. März).

Heute berät die Bund-Länder-Konferenz wieder über die Corona-Maßnahmen der kommenden Wochen (im Bild das Treffen am 3. März).

© Ole Spata/dpa

Berlin. Die Zahl der Neuinfektionen hat in den vergangenen Tagen deutlich zugelegt. Am Wochenende überstieg die Zahl der COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen die Marke von 3000 und liegt damit wieder so hoch wie im vergangenen Frühjahr. Die 7-Tage-Inzidenz ist auf die Marke von 107 geklettert. Weil die britische Virus-Variante B.1.1.7. vier- bis achtmal so ansteckend sein soll wie die Ursprungsversion und eine um 60 Prozent höhere Sterblichkeit aufweist, wird über harte Gegenmaßnahmen bis hin zu Ausgangssperren diskutiert.

Am Montagvormittag gab es Hinweise darauf, dass über Ostern (2. bis 5. April) die Kontaktbeschränkungen zumindest für Familien etwas gelockert werden könnten. Derzeit sind private Treffen nur mit einem weiteren Haushalt und bis zu fünf Personen möglich.

Nächstes Treffen am 12. April

Die Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt für die Videokonferenz der Regierungs-Chefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag lässt auf eine deutliche Verlängerung des Lockdowns schließen. „Ohne deutlich einschränkende Maßnahmen würde die Zahl der Neuinfektionen so schnell steigen, dass bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist“, heißt es in dem Papier, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Kontrovers diskutiert werden dürften nicht zuletzt Reiseregelungen über Ostern. Der nächste Termin, zu dem sich die Regierungsspitzen der Länder und Merkel zusammenschließen wollen, steht auch schon fest. Das soll am 12. April der Fall sein.

Das sieht die Beschlussvorlage vor:

  • Verlängerung der Beschlüsse vom Anfang März bundesweit bis Sonntag, 18. April. Dazu zählen zum Beispiel die Öffnung der Friseursalons, Buchhandlungen und Gartencenter. Abhängig von einer Inzidenz unter 50 konnten seit 8. März auch Zoos und Museen öffnen.
  • Die am 3. März vereinbarte Notbremse soll konsequent umgesetzt werden. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf einen Wert über 100, sollen Öffnungsschritte wieder zurückgenommen werden. Bei exponentiell steigenden Infektionszahlen unterhalb einer Inzidenz von 100 sollen keine zusätzlichen Öffnungsschritte möglich sein.
  • In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 sollen verbindlich Ausgangssperren erlassen werden. Sie sollen bis fünf Uhr morgens gelten. Wann sie beginnen sollen, lässt das Papier noch offen. Zudem sollen Schulen und Kindergärten wieder geschlossen werden, falls nicht sichergestellt ist, dass Kinder, Lehrer und Betreuer nicht zweimal in der Woche getestet werden können. Ab einer Inzidenz von 200 sollen Schulen und Kindertagesstätten geschlossen werden müssen.
  • Unternehmen sollen ihre Mitarbeiter wo möglich im Homeoffice arbeiten lassen und Testangebote unterbreiten.
  • Das Papier sieht einen Appell an alle vor, auf nicht notwendige Reisen im Inland und ins Ausland zu verzichten, auch über Ostern. Laut dem Papier soll geprüft werden, ob nicht jede Auslandsreise unabhängig von der Inzidenz im Zielland mit Testpflicht und Quarantäne bei Rückkehr belegt werden soll. Nach der Rückkehr aus Risikogebieten bestehe ohnehin nach wie vor die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne. Wer sich in einer als Virusvariantengebiet eingestuften Region aufgehalten hat, muss 14 Tage in Quarantäne.
  • Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten können, im eigenen Bundesland „kontaktarmen Urlaub“ zuzulassen. Wer hat, kann dann seine eigene Ferienwohnung aufsuchen oder unter Auflagen sein Wohnmobil auf einen Campingplatz steuern. Hauptsache es besteht die Möglichkeit, eigene sanitäre Anlagen zu benutzen.
  • In Modellprojekten sollen die Länder in Regionen mit niedriger Inzidenz ausprobieren, ob Veranstaltungen mit konsequenten Tests bei Einlass funktionieren. In der Berliner Philharmonie hat am Sonntag ein Konzert mit 1000 Zuschauern stattgefunden, die alle vor dem Einlass getestet worden waren.
  • Die Corona-Warn-App soll ab April zusätzliche Funktionen erhalten. Sie sollen unter anderem beim Besuch von Veranstaltungen, privaten Feiern und Restaurants eingesetzt werden können.
  • Die Krankenhäuser sollen weitere Hilfen erhalten, um ihre Liquidität zu sichern.

Die SPD-geführten Länder fordern in einer eigenen Beschlussvorlage (liegt der „Ärzte Zeitung“ vor) ein Sonderprogramm des Bundes, falls die epidemiologische Lage Öffnungen und Reisen an Ostern nicht zulasse. Dann sollte über die laufenden Hilfsprogramme hinaus die Tourismuswirtschaft und die Gastronomie „unabdingbar“ gestützt werden.

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