Bundesverwaltungsgericht

Diesel-Fahrverbote sind zulässig!

Schmutzige Diesel könnten bald aus Städten mit dicker Luft verbannt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig. Es betont aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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Ein Diesel-Fahrverbot könnte in manchen Städten nun kommen.

Ein Diesel-Fahrverbot könnte in manchen Städten nun kommen.

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LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig.

Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen.

Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2018 möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben.

Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen „Flickenteppich“ zu verhindern.

Luftreinhaltepläne müssen verschärft werden

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen.

Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

Seit Jahren werden in vielen Städten Luftverschmutzungs-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können.

Der Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück.

Bundesregierung plant neue Rechtsgrundlage

Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert - andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.

Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als „effektivste“ Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten „ernstlich geprüft“ werden.

Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen.

Die Städte fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine „blaue Plakette“ für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch einfacher kontrollieren ließen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab. (dpa)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 28.02.201819:15 Uhr

Dennoch haben sich die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG)

in Leipzig mit ihrer Entscheidung von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einen Bären aufbinden lassen.

Das BVerwG hat aktuell auf Antrag der DUH entschieden, dass gezielte Diesel-Fahrverbote unter Vernachlässigung der ebenfalls schlechten Umweltbilanz anderer Antriebsarten zulässig seien, um spezielle Diesel-Fahrzeuge aus den Innenstädten zu verbannen.

Dies hat wiederum massive Auswirkung auf die Automobil- und Motoren-Industrie, die Besitzer/Nutzer von Dieselfahrzeugen, die als PKW, LKW, BUS bzw. Sonderfahrzeuge unterwegs sind oder auf Bahnverkehr und Binnenschifffahrt.

Selbstverständlich gehören nach dem Gleichheitsgrundsatz a l l e potenziell schädlichen Emissionen auf den umweltmedizinischen Prüfstand und müssen nach aktuellen technischen Möglichkeiten per Soft- u n d Hardware-Einsatz verringert bzw. möglichst weitgehend eliminiert werden. Das muss nach dem Gerechtigkeitsprinzip nicht nur juristisch ausnahmslos für a l l e antriebstechnischen Emittenten im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft, in Logistik, Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, Baubranchen, Landwirtschaft, privaten und gewerblichen Immobilien, Mietwohnungen, Hausbrand etc. gleichermaßen gelten.

Damit steht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Verdacht, mit einer einseitig nur gegen Dieselfahrzeuge gerichteten NOx-"Schmutzkampagne" handfeste Lobby-Interessen bedienen und unbegründeten Protektionismus betreiben zu wollen.

Deren Interessenvertreter wollen weiter möglichst ungestört Braunkohlenstaub, Feinstaub, Schwefeldioxid (SO2), Kohlendioxid (CO2), Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK/PAH), Kohlenmonoxid (CO) u.ä. emittieren.

Die Richterinnen und Richter des Leipziger BVerwG hätten unvoreingenommen prüfen müssen, was Ihnen da von der DUH aufgetischt wurde: Studiendaten aus anderen Ländern, fehlende Validierung, Repräsentativität und Reliabilität, Glaubenssätze, Fehlinterpretationen, Schätzungen, Paralogismen, keine randomisiert kontrollierten "RCT"-Studien, falsche Annahmen und lausig fehlgedeutete Morbiditäts- und Mortalitäts-Statistiken.

So will uns z. B. eine WHO-Studie aus dem Jahr 2013 weis machen, dass die Luftverschmutzung durch den Feinstaub, welcher im Übrigen nicht per Dieselmotoren, sondern über Benzinmotoren, Energiewirtschaft, Haushalte, Industrie und Landwirtschaft vermehrt emittiert wird, die durchschnittliche Lebenserwartung aller Menschen in der EU um 8,6 Monate und in Deutschland sogar um 10,2 Monate angeblich verkürzen können solle.
http://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/press-releases/2013/01/newly-found-health-effects-of-air-pollution-call-for-stronger-european-union-air-policies

Und dies vor dem Hintergrund, dass die durchschnittliche Lebenserwartung zu Beginn der allgemeinen Motorisierung in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts bis heute EU-weit und auch in Deutschland kontinuierlich angestiegen und nicht gefallen ist?
"Nach der allgemeinen Sterbetafel 1949/1951 lag die Lebenserwartung neugeborener Jungen bzw. Mädchen im früheren Bundesgebiet hingegen bei 64,6 bzw. 68,5 Jahren."
Aus "Generationen-Sterbetafeln Für Deutschland - Modellrechnungen für die Geburtsjahrgänge 1871-2004" https://www.destatis.de
und http://Natuerliche-Bevoelkerungsbewegung@destatis.de

Dagegen Lebenserwartung seit Geburt, Berichtszeitraum 2013/2015:
Männer 78,18 Jahre und Frauen 83,06 Jahre
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Sterbefaelle/Tabellen/LebenserwartungDeutschland.html

Das BVerwG hat m. E. doch wohl unzulässigerweise ein generalisiertes und vorsätzliches Diesel-Gate um betrügerische Abgasmanipulationen mit gezielten Fahrverboten und Strafaktionen gegenüber daran völlig unbeteiligten Verbrauchern vermengt.

Die wissentlichen Duldungen bzw. Förderungen von Umwelt- und Abgasmanipulationen liegen dagegen in der straf- und zivilr

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