Brandenburg
E-Karte für Flüchtlinge
Ab Mitte des Jahres erhalten Asylsuchende in Brandenburg die Gesundheitskarte. Das Land hat dazu mit den Kassen den Rechtsrahmen geschaffen.
Veröffentlicht:POTSDAM. In Brandenburg ist der Weg frei für die elektronische Gesundheitskarte zur Versorgung von Flüchtlingen. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung hat Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) mit Vertretern der gesetzlichen Kassen in Brandenburg geschlossen.
Vertragspartner sind die AOK Nordost, DAK Gesundheit, Knappschaft, Bahn-BKK, BKK Verkehrsbauunion (VBU), Brandenburgische BKK und Siemens-Betriebskrankenkasse.
"Ich freue mich sehr, dass wir mit den Unterzeichnern der Rahmenvereinbarung kompetente Partner an der Seite haben, die es uns ermöglichen, die elektronische Gesundheitskarte in Brandenburg flächendeckend einzuführen", so Golze bei der Vertragsunterzeichnung. Die Kosten der Behandlung von Flüchtlingen trägt das Land Brandenburg.
Derzeit sind rund 22.530 Asylsuchende in den Kommunen des Landes untergebracht. Bevor ihre Gesundheitsversorgung über die E-Card erfolgen kann, müssen die Kreise und kreisfreien Städte der Vereinbarung beitreten.
Zum 1. Juli soll dieser Schritt erfolgt sein. Die Kassen haben untereinander die regionalen Zuständigkeiten verteilt. In jeder Kommune wird immer nur eine Kasse Ansprechpartner die Ausgabe der Karten übernehmen. "Auswirkungen auf die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung wird es nicht geben", teilt das Ministerium mit.
AOK-Nordost-Chef Frank Michalak bewertet die Vereinbarung als gute Basis für eine einheitliche Lösung. "Mit der Umsetzung der Rahmenvereinbarung wird den Flüchtlingen ein leichterer Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglicht. Gleichzeitig werden die Sozialbehörden erheblich von Bürokratie entlastet", so Michalak.
Der Bundestag hat im vergangenen Oktober mit dem Asyl-Beschleunigungsgesetz den Rechtsrahmen für die Einführung der Karte für Flüchtlinge geschaffen. Zuvor hatte der nötige Abschluss von Einzelverträgen zwischen Kommunen und Kassen vielerorts zu Problemen geführt. Der Leistungsumfang bemisst sich auch mit der Karte weiter nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.