Flüchtlingsversorgung

Bundestag macht Weg für E-Card frei

Der Bundestag hat am Donnerstag im Eilverfahren das Asyl-Beschleunigungsgesetz verabschiedet. Teil des Pakets ist unter anderem auch der rechtliche Rahmen für die E-Card für Flüchtlinge und der Impfschutz. Wir geben einen Überblick.

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BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag umfangreiche Verschärfungen im Asylrecht verabschiedet. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist unter anderem vorgesehen, drei weitere Länder - Albanien, das Kosovo und Montenegro - als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen.

Schutzsuchende sollen künftig generell deutlich länger als bislang in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen. Außerdem soll durch den Abbau bürokratischer Hürden die Einrichtung neuer Asylunterkünfte einfacher werden. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sollen Zugang zu Integrationskursen bekommen.

Die "Ärzte Zeitung" gibt einen Überblick über gesundheitspolitische Aspekte des Reformpaketes.

Die Gesundheitskarte kann kommen

Einführung der Gesundheitskarte: Das Maßnahmenpaket schafft den rechtlichen Rahmen für die vereinfachte Abrechnung über die Gesundheitskarte. Bisher führte der dazu notwendige Abschluss der Einzelverträge zwischen Kommunen und Kassen vielerorts zu Problemen. Deshalb ist nun ein Kontrahierungszwang für die Kassen vorgesehen. Die genaue Umsetzung bleibt jedoch Ländersache; auch der Leistungsumfang wird sich nicht ändern, er bemisst sich weiter nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ermächtigung von Ärzten aus den Reihen der Flüchtlinge: Laut Gesetzentwurf sollen Flüchtlinge, die über eine Ausbildung als Arzt verfügen, bei einem Mangel von Medizinern in Aufnahmeeinrichtungen tätig werden können - selbst wenn die offizielle Approbation an fehlenden Unterlagen scheitern würde. Dafür muss der geflüchtete Arzt eidesstattlich versichern, dass er über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt.

Ferner muss er in Fachgesprächen Ausbildungsweg sowie ärztliche Kompetenz beweisen. Voraussetzungen für die Tätigkeitsaufnahme sind unter anderem, dass eine "sprachliche Verständigung der ermächtigten Personen mit den zu behandelnden Asylbegehrenden sichergestellt" ist und die Tätigkeit "unter der Verantwortung eines Arztes" erfolgt. Darüber hinaus dürfe die Berufsbezeichnung "Arzt" nicht geführt werden.

Änderung der Zulassungsverordnung: Das Beschleunigungsgesetz sieht vor, weitere Psychotherapeuten - zumindest vorübergehend - in die kassenpsychotherapeutische Versorgung einzubeziehen. So sollen "Ärzte mit einer für die Behandlung erforderlichen abgeschlossenen Weiterbildung sowie psychosoziale Einrichtungen mit einer fachlich-medizinischen ständigen ärztlichen Leitung" auf Antrag zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Asylbewerbern ermächtigt werden.

Die Zulassungsausschüsse sind mit dem Gesetz zu diesen Ermächtigungen verpflichtet, bisher fanden sie auf freiwilliger Basis statt.

Vereinheitlichung des Impfschutzes: Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage wird mit dem neuen Gesetz ein bundeseinheitlicher Leistungsanspruch für Schutzimpfungen festgelegt, der sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. "Asylsuchende sind eine zentrale Zielgruppe, wenn es darum geht, Impflücken zu schließen", begründet der Gesetzentwurf. Im Interesse der öffentlichen Gesundheit müsse man sicherstellen, "dass die Gruppe der Asylsuchenden frühzeitig einen der Gesamtbevölkerung vergleichbaren Impfschutz aufweist".

Die Regierung hatte ihre Pläne im Eiltempo durch das parlamentarische Verfahren gebracht. Der Bundesrat soll bereits am Freitag abschließend über das Maßnahmenpaket beraten; zum 1. November soll es in Kraft treten.

Harsche Kritik, aber auch Lob

Von Menschenrechtsorganisationen und der Fraktion der Linken jedoch hagelte es Kritik: Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl etwa sprach von einem "Programm der Entwürdigung von Menschen", die Linke vom gravierendsten Angriff auf das Asyl-Grundrecht seit den 90er Jahren. "Dieses Gesetz atmet lediglich den Geist der Abwehr und der Abschreckung", sagte Linke-Abgeordnete Sevim Dagdelen am Donnerstag bei der abschließenden Beratung des Gesetzespakets im Bundestag.

Die Regierung wolle Flüchtlinge über Monate einkasernieren. Das Paket sei ein Regelwerk, das Integration verhindere.Auch Juristen, Migrationsforscher und Menschenrechtsverbände hatten massive Einwände vorgebracht.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) jedoch lobte das verabschiedete Paket: "Mit der heute verabschiedeten Reform des Asylrechts geht eine Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen einher", teilte sie mit.

Besonders begrüßte sie die Änderung der Zulassungsordnung: "Jetzt müssen die dringend benötigten Psychotherapeuten und Ärzte, die bereit stehen, um traumatisierte Flüchtlinge angemessen zu behandeln, ermächtigt werden", sagte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. "Es besteht kein Ermessensspielraum mehr." (jk)

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