Prostitutionsgesetz
Kondompflicht ja, Mindestalter nein
Der Weg für das von der Koalition geplante Gesetz zum Schutz von Prostituierten ist offenbar frei. Laut Medienberichten haben sich Union und SPD auf Grundzüge eines Gesetzentwurfs geeinigt.
Veröffentlicht:BERLIN. Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Fachpolitiker von CDU, CSU und SPD auf die Grundzüge eines Gesetzentwurfs verständigt und die Streitpunkte weitgehend ausgeräumt.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen.
So soll die von der Union geforderte Kondompflicht für Freier eingeführt werden - allerdings ohne Bußgeld-Androhung gegen die Prostituierten.
Ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte ist hingegen vom Tisch. Die SPD hatte befürchtet, dass jüngere Sexarbeiterinnen dadurch in die Illegalität getrieben würden.
Besserer Schutz vor Gewalt
Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag ein neues Prostitutionsgesetz vereinbart, um die Betroffenen besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten zu schützen.
Kernpunkte sind die Erlaubnispflicht zur Eröffnung eines Bordells und eine behördliche Anmeldepflicht für die Prostituierten. Zudem sollen entwürdigende Praktiken wie "Flatrate-Sex" verboten werden.
Zu den Streitpunkten gehörten neben Kondompflicht und Mindestalter die Forderungen nach einer Pflicht für regelmäßige Untersuchungen beim Arzt.
Beratung beim Arzt wird wohl Pflicht
Die Anmeldung einer Prostituierten soll nun nur bei einer vorherigen medizinischen Beratung möglich sein, die zudem jährlich wiederholt werden muss.
Wenn eine Prostituierte jünger als 21 ist, muss eine solche Beratung alle sechs Monate nachgewiesen werden. Über die Einigung berichtete auch die "Passauer Neue Presse". (dpa)