33.000 Euro

Strafe für Vermieter wegen Medizintourismus

Weil ein Münchner seine Wohnung an Medizintouristen vermietet hat, verhängt das Amtsgericht eine Geldbuße.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Ein Münchner Unternehmer muss 33.000 Euro Geldbuße zahlen, weil er seine Wohnung regelmäßig an Medizintouristen vermietete. Er wurde wegen Zweckentfremdung von Wohnraum verurteilt, wie das Amtsgericht München am Montag mitteilte.

Der Mann hatte Ende 2012 eine 104 Quadratmeter große Wohnung im Arabellapark angemietet — für 1980 Euro pro Monat. Er lebte dort allerdings nicht selbst, sondern überließ die möblierte Wohnung Patienten und deren Angehörigen, die für medizinische Behandlungen nach München kamen. Die Untermieter zahlten dann 3000 Euro monatlich für die Wohnung, wie eine Kontrolle der Stadtverwaltung ergab.

Gegen einen Bußgeldbescheid über 50.000 Euro legte der Unternehmer Widerspruch ein, das Gericht verurteilte ihn aber schließlich zur Zahlung von 33.000 Euro. "Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in München besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt von Wohnungen zu Wohnzwecken, so dass die Geldbuße auch einem Nachahmungseffekt entgegenwirken und abschrecken soll", heißt es in der Begründung des bereits im September 2017 gesprochenen und seit April 2018 rechtskräftigen Urteils.

Das lukrative Geschäft mit Medizintouristen belastet den schwierigen Wohnungsmarkt in der bayerischen Landeshauptstadt seit Jahren zusätzlich. In der Nähe des Arabellaparks gibt es mehrere Kliniken. (dpa)

Aktenzeichen

1119 OWi 258 Js 199344/16.

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Kommentare
Dipl.-Psych. Walter Andritzky 20.07.201806:15 Uhr

Aushölung des Eigentumsrechts

Es geht hier nicht darum Wohnraum zu schaffen, sondern um die weitere Abschaffung des eigentumschutzes. Jan 19 folgt die Zwangshypothek und bald die allg Wohnraumbewirtschaftung wie nach WK 2.

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