Flüchtlinge
Weiter Diskussion um Grippeimpfung in Berlin
Nicht mehr die KV, sondern die Charité soll ab März die Zentrale Impfstelle in Berlin betreiben. Dann sollen Flüchtlinge auch einen erweiterten ersten Impfschutz bekommen. Die Diskussion über Grippeimpfungen ist aber nicht beendet.
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Eine Ärztin impft einen Flüchtlingsjungen aus Syrien im LaGeSo.
© Kay Nietfeld / dpa
BERLIN. Im Herbst vergangenen Jahres erklärte sich die Kassenärztliche Vereinigung bereit, vorübergehend als Betreiber der Zentralen Impfstelle einzuspringen. Ab März soll diese Aufgabe nun das Universitätsklinikum Charité übernehmen.
"Wir sind mit der Charité im Gespräch und optimistisch", sagte Marlen Suckau vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), Abteilung Gesundheit, der "Ärzte Zeitung".
Dann soll die Impfstelle auch nicht mehr auf dem Gelände des LaGeSo in der Turmstraße angesiedelt sein, sondern in der Registrierungsstelle in der Bundesallee.
Schutz wird erweitert
Weitere Neuerung wird laut Suckau die Erweiterung des Impfschutzes beim Erstkontakt sein. Bislang werden ihren Angaben zufolge die neu ankommenden erwachsenen Flüchtlinge in den einen Arm gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen sowie in den anderen Arm gegen Tetanus und Diphterie geimpft. Künftig soll noch gegen Polio und Keuchhusten immunisiert werden.
Nach einem Impfschema, das nach Informationen der KV mit dem LaGeSo vereinbart wurde und den Impfumfang sowie die Prioritäten bei unbekanntem Impfstatus festlegt, sind Erwachsene vorrangig gegen Tetanus und MMR zu impfen, auf Rang drei folgt Polio.
"Maximal" sind jedoch nur zwei Impf-Injektionen zeitgleich bei einem Patienten erlaubt, heißt es in der Einleitung zum Impfschema. Nach diesem Ablauf-Schema, so eine Sprecherin der KV, werde in der Zentralen Impfstelle geimpft.
Nicht auf dem Plan steht derzeit und auch nicht in naher Zukunft die Grippeimpfung. Schon in den Vertragsverhandlungen zum Aufbau der Impfstelle habe die KV mehrmals auf die Impfung gegen Influenza hingewiesen.
Schriftliche Anfragen ohne Antwort
Die Senatsverwaltung sei aber nicht gewillt gewesen, die Kosten dieser Impfung zu übernehmen, heißt es aus der KV. Schriftliche Anfragen vom November und Dezember in Bezug auf die Grippeimpfung auch in den Sammelunterkünften seien nicht beantwortet worden.
Ebenso seien auch persönliche Ansprachen wie etwa auf dem Neujahrsempfang "abschlägig beantwortet" worden, berichtet die KV-Sprecherin.
Keine offizielle Reaktion gab es darüber hinaus auf die Resolution der KV-Vertreterversammlung vom Dezember, in der die Gesundheitssenatsverwaltung in Erwartung einer bald einsetzenden Grippewelle aufgefordert wurde, die Influenzaimpfung vor allem auch in den Massenunterkünften zu ermöglichen.
Auch das Robert Koch-Institut hatte empfohlen, alle Asylsuchenden, die in Gemeinschafts- und Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, auch ohne Grundkrankheiten gegen Influenza zu immunisieren.
Marlen Suckau vom LaGeSo erklärt, warum die Influenza-Impfung für das Land nicht zu den vorrangigen Impfungen gehört: In der Zentralen Impfstelle werde das geimpft, was bei einem Erstkontakt mit Flüchtlingen als sinnvoll erscheine. "Alle weiteren Impfungen passieren woanders", sagt Suckau.
Konzertierte Aktion bei Grippewelle
In Berlin sei geregelt, auch durch Vereinbarung mit der KV, dass alle Flüchtlinge - ob registriert oder noch nicht - zum niedergelassenen Arzt gehen und sich dort weitergehend impfen lassen können.
Suckau: "Wenn wir noch eine große Grippewelle bekommen, dann könnte man sich auch eine konzertierte Aktion vorstellen"