„ÄrzteTag“-Podcast

Warum das Kippen von Paragraf 217 gut für die Palliativmedizin ist

Der Wunsch eines schwerkranken Patienten, sich selbst das Leben zu nehmen, war seit 2015 für Ärzte - vor allem Schmerz- und Palliativmediziner - stets auch mit der Unsicherheit verknüpft, sich womöglich strafbar nach § 217 StGb zu machen. Seit Mittwoch ist das anders. Warum das gut ist, erläutert Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns im Podcast.

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:
Dr. Matthias Thöns, Palliativmediziner aus Witten, war einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe.

Dr. Matthias Thöns, Palliativmediziner aus Witten, war einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe.

© privat

Bis zu drei Jahre Knast – das drohte Ärzten bisher bei einem Verstoß gegen Paragraf 217 Strafgesetzbuch. Dabei zielte diese Ende 2015 beschlossene Neuregelung vor allem gegen Sterbehilfevereine, um eine „geschäftsmäßige“ Beihilfe zum Suizid zu unterbinden. Getroffen hat sie aber auch Palliativmediziner, die sich der Gefahr einer Kriminalisierung ausgesetzt sahen.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen gekippt. Für Dr. Matthias Thöns, Palliativmediziner aus Witten und einer der Beschwerdeführer, eine glückliche Entscheidung. Im Gespräch mit Ruth Ney erläutert er, was das für seine Arbeit und seine Patienten bedeutet. (11:38 Minuten)

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