Regierungsangaben

9,5 Millionen Überstunden in der Altenpflege

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BERLIN. Unattraktive Arbeitsbedingungen? Rund 9,5 Millionen Überstunden erbrachten die Beschäftigten in der Altenpflege im Jahr 2016, 3,4 Millionen davon unbezahlt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Dabei waren Altenpfleger im Vergleich zu allen Wirtschaftszweigen übermäßig stark von Schichtdienst betroffen: Während der Anteil der Schichtarbeit in der Gesamtwirtschaft bei 15,6 Prozent lag, erreichte er bei den Altenpflegern 63,8 Prozent.

Und auch Teilzeitarbeit ist nach der Antwort der Bundesregierung eher die Regel als die Ausnahme: Für 2016 lag die Quote der Teilzeitbeschäftigen in der Altenpflege nach Hochrechnung der Regierung bei 70,4 Prozent, in allen Wirtschaftszweigen waren es nur 28,6 Prozent. Für 2015 legt die Bundesregierung sogar detailliertere Daten vor: Damals habe sich laut Pflegestatistik der Anteil der Vollzeitbeschäftigten bei den ambulanten Pflegediensten auf 27,2 Prozent belaufen, bei den stationären Pflegeeinrichtungen auf 28,7 Prozent.

Mehr Personal, gute Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung in Gesundheit und Pflege seien überfällig, moniert die Linke. Dabei hakt sie gezielt nach, wie viele Altenpfleger überhaupt dauerhaft in ihrem Beruf verbleiben. Ganz so schlecht sehe das Verhältnis hier nicht aus, meint die Regierung, allerdings hat sie keine aktuellen Daten: Nach einer Studie des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) aus dem Jahr 2009 hätten zum Stichtag 31. Dezember 2004 rund 15 Jahren nach Ausbildungsabschluss noch 63 Prozent in ihrem Beruf gearbeitet.

 Eine vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchgeführte repräsentative Erwerbstätigenbefragung in 2012 komme zu einem ähnlichen Ergebnis: Danach seien im Zeitraum der Befragung (Oktober 2011 bis März 2012) 62 Prozent der befragten Altenpfleger in ihrem erlernten und weitere 25 Prozent in einem verwandten Beruf tätig gewesen. (reh)

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 15.02.201812:57 Uhr

Benchmarking: Öffentlich-rechtliche Altenpflege Vs. Privat-rechtliche Wirtschaftszweige.

Ein prozessorientierter Benchmark zwischen den größtenteils „planwirtschaftlichen“ Altenpflege-Unternehmen und den Unternehmen der Privatwirtschaft ist so wie Dargestellt und berichtet nicht möglich. Will heißen, dass der folgende Vergleich Falsch ist: „Während der Anteil der Schichtarbeit in der Gesamtwirtschaft bei 15,6 Prozent lag, erreichte er bei den Altenpflegern/Innen 63,8 Prozent“.

Folglich ist auch der weitere Vergleich Falsch: „Für 2016 lag die Quote der Teilzeitbeschäftigten bei 70,4 Prozent in der („öffentlich-rechtlichen“) Altenpflege und in allen („privat-rechtlichen“) Wirtschaftszweigen bei 28,6 Prozent.

Fazit: Benchmark kann wettbewerbsorientiert sein – dann wenn Prozesse oder Produkte mit Unternehmen der gleichen Branche analysiert – oder generisch, dann wenn Unternehmen anderer Branchen mit ähnlichen Prozessen herangezogen bzw. verglichen werden.

Unbestreitbar ist, dass mehr Personal, gute Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung in der „Altenpflege“ schon lange überfällig sind. Aber der guten Ordnung halber sei auch erwähnt, dass in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen (z. B. in Kliniken etc.) eine gute Bezahlung sowie gute Arbeitsbedingungen bei weitem überwiegen.

Ein Benchmarking (Vergleich) zwischen „Alten-Pflege“ und „Patienten-Pflege“ ist wegen der fachlichen Anforderungen zwischen den Pflegeberufen z. B. wegen der deutlich unterschiedlichen Pflegeprozesse äußerst schwierig und trägt eher zu Falscher Interpretation in der Pflegeberufe-Thematik bei.

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