HzV-Streit
AOK Bayern bleibt stur
Im Streit um die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in Bayern hat der Verwaltungsrat der AOK dem Vorstand den Rücken gestärkt: Die Kasse beharrt auch nach einem Treffen mit Gesundheitsministerin Huml auf ihrer Position, die Umsetzung des bereits geschiedsten Hausarztvertrages abzulehnen.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. Im Streit um die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in Bayern hat der Verwaltungsrat der AOK dem Vorstand den Rücken gestärkt.
Der 30-köpfige Verwaltungsrat, in dem Versicherte und Arbeitgeber paritätisch vertreten sind, ist das oberste Kontrollgremium der AOK. Er legt unter anderem den Haushaltsplan fest und wählt den Vorstand.
Nach einem intensiven Austausch mit Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml habe der Verwaltungsrat der AOK Bayern am Dienstagabend beschlossen, die Umsetzung des geschiedsten Hausarztvertrages vom 19. Dezember vergangenen Jahres abzulehnen, teilte die Kasse mit.
Vertrag unvollständig und rechtswidrig?
Der Vertrag könne nicht umgesetzt werden, weil er unvollständig und in Teilen rechtswidrig sei. Zugleich würde der Schiedsspruch die AOK wettbewerbswidrig benachteiligen.
"Die derzeit unüberschaubare finanzielle Belastung durch den Schiedsspruch sieht der Verwaltungsrat als massiven Eingriff in seine Beitrags- und Haushaltsverantwortung", heißt es in der Mitteilung der AOK Bayern.
Zugleich erklärte die AOK, sie sei weiterhin kompromissbereit. Das Angebot, die Vergütung für die HzV um zehn Prozent zu erhöhen, stehe nach wie vor.
Huml: Haltung der AOK "nicht nachvollziehbar"
In einer ersten Stellungnahme erklärte Huml, die Haltung der AOK sei für das Ministerium "nicht nachvollziehbar".
Das Ministerium habe den Schiedsspruch geprüft und eine offensichtliche Rechtswidrigkeit nicht festgestellt. Ein entsprechendes "Beratungsschreiben" als rechtsaufsichtliche Maßnahme sei der AOK am 22. April zugestellt worden.
"Wenn die AOK nicht einlenkt, folgen weitere rechtsaufsichtliche Schritte. Der nächste Schritt ist ein Verpflichtungsbescheid", erklärte Huml.
Rechtsaufsichtliche Maßnahmen zielen nach Angaben des Ministeriums darauf ab, offensichtliche Rechtsverstöße von Körperschaften des öffentlichen Rechts, dazu gehört auch die AOK Bayern, abzustellen.
Sie werden dann eingesetzt, wenn andere Mittel nicht erfolgreich sind. (sto)