HzV-Streit

AOK Bayern klagt jetzt gegen Ministerium

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. "Folgerichtiger" nächster Schritt in der Auseinandersetzung um den bayerischen Hausärztevertrag: Die AOK klagt nun gegen die Aufsichtsanordnung des Gesundheitsministeriums beim Landessozialgericht.

Ein weiterer Antrag richtet sich gegen den sofortigen Vollzug der Anordnung, mit dem das Ministerium die Anwendung des Hausarztvertrages rückwirkend zum 1. April vorgeschrieben hat.

Gerichtlich will die AOK klären lassen, ob mit dem Schiedsspruch überhaupt eine umsetzbare Regelung getroffen worden ist. Die AOK plädiert dafür, den Vertrag neu zu verhandeln (HL).

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Primärarztsystem

Marburger Bund: Wir haben zu viele ungesteuerte Arztkontakte

Verbindliches Primärarztsystem?

BÄK-Chef Reinhardt will Hausarzt als erste Anlaufstelle

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kanadische Fall-Kontroll-Studie

Erhöhte Hypoglykämie-Gefahr nach Beginn einer Betablocker-Therapie beobachtet

Lesetipps
Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung