HzV-Streit
AOK Bayern klagt jetzt gegen Ministerium
MÜNCHEN. "Folgerichtiger" nächster Schritt in der Auseinandersetzung um den bayerischen Hausärztevertrag: Die AOK klagt nun gegen die Aufsichtsanordnung des Gesundheitsministeriums beim Landessozialgericht.
Ein weiterer Antrag richtet sich gegen den sofortigen Vollzug der Anordnung, mit dem das Ministerium die Anwendung des Hausarztvertrages rückwirkend zum 1. April vorgeschrieben hat.
Gerichtlich will die AOK klären lassen, ob mit dem Schiedsspruch überhaupt eine umsetzbare Regelung getroffen worden ist. Die AOK plädiert dafür, den Vertrag neu zu verhandeln (HL).