Versorgungssicherheit

AOK fordert von Rabattpartnern Lieferreserve

Bei ihrer am Montag gestarteten 24. bundesweiten Rabattausschreibung verlangt die AOK erstmals eine dreimonatige Lieferreserve.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Woher kommt die Ware? In der globalisierten Wirtschaft sind Lieferketten schwer zu kontrollieren, Ausfälle einzukalkulieren.

Woher kommt die Ware? In der globalisierten Wirtschaft sind Lieferketten schwer zu kontrollieren, Ausfälle einzukalkulieren.

© pitels / stock.adobe.com

Stuttgart. Die AOK verpflichtet ab sofort Rabattpartner auf Lieferfähigkeit. Unternehmen müssen demnach für Produkte, die ihnen nach Ausschreibung zugeschlagen wurden, eine Reserve anlegen, die den AOK-Bedarf dreier Monate deckt. „Erst im letzten Vertragsquartal darf dieser Lagerbestand aufgebraucht werden“, teilte der Bundesverband der Ortskrankenkasse am Montag mit.

Zudem will die AOK aber auch dafür sorgen, dass ihre Rabattpartner Preisnachlässe nicht auf Kosten von Mitarbeitern und Umwelt gewähren. Wolle ein Unternehmen einen Rabattvertrag mit der AOK schließen, heißt es, müsse es künftig „sicherstellen, dass weder seine eigene Produktion noch die seiner Zulieferer die Gesundheit der Beschäftigten oder die Umwelt gefährdeten.“ Bei Verstößen droht der Ausschluss aus der AOK-Versorgung.

Neue Ausschreibung gestartet

„Wer nicht liefert oder die vor Ort geltenden Arbeitsschutz- oder Umweltstandards nicht einhält, riskiert, den laufenden Vertrag unmittelbar zu verlieren und seine Chancen mit Blick auf künftige Ausschreibungen aufs Spiel zu setzen“, so der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Chefverhandler für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge, Johannes Bauernfeind.

Die neuen vertraglichen Regularien gelten ab der am Montag gestarteten 24. Ausschreibungsrunde, bei der um Lieferangebote für 119 Wirkstoffe mit einem jährlichen Apothekenumsatz zu AOK-Lasten von rund 2,0 Milliarden Euro ersucht wird; die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2023.

Verteidigung exklusiver Partnerschaften

Die AOK reagiert mit ihren neuen Ausschreibungsregeln auf die anhaltende Diskussion um die Zuverlässigkeit globaler Generika-Lieferketten, die durch die Corona-Pandemie weiter angefacht wurde. Die Kasse will damit insbesondere auch der in diesem Kontext immer wieder aufkommenden Forderung den Wind aus den Segeln nehmen, Rabattverträge sollten um der größeren Liefersicherheit willen regelhaft mit wenigstens drei Anbietern geschlossen werden.

Dagegen bevorzugt die AOK von jeher exklusive Partnerschaften mit nur einem Anbieter. Lediglich bei einigen wenigen, besonders verordnungsstarken Wirkstoffen werden mehrere Lieferanten ins Boot geholt; so beispielsweise sind bei der jüngsten, 24. Ausschreibung nur 22 Wirkstoffe zur Vergabe im Drei-Partner-Modell vorgesehen.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Exklusiv Physiotherapeuten & Co.

Warum Heilmittelerbringer auf die Vollakademisierung setzen

Aktuelle Umfrage

Patienten vertrauen offiziellen Seiten

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Vernetzte Versorgung

Ambulant-stationäres Projekt veröffentlicht Halbzeitbilanz

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leckere und gesunde Ernährung

Remission bei Morbus Crohn: Das glückt auch mit einer rein oralen Diät

DGK-Jahrestagung

Präzisionsmedizin: Die Kardiologie ist auf dem Weg

Wechselspiel zwischen Hirn und Pankreas

Demenz & Diabetes: Welche Vorteile das CGM bietet

Lesetipps
Dreidimensionale medizinische Illustration von Nierenkrebs, die das Vorhandensein eines Tumors in der Niere zeigt.

© Crystal light / stock.adobe.com

Hinweis aus Registerstudie

Welchen Einfluss NSAR auf das Nierenkrebs-Risiko haben

Eine Frau greift sich mit beiden Händen um den Nacken.

© fizkes / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Leitlinien-Update

Polymyalgia rheumatica: Aktualisierte Empfehlungen sind online

Eine Ärztin tastet den Hals einer Frau zur Diagnose von Schilddrüsenerkrankungen und Hypothyreose ab.

© Peakstock / stock.adobe.com

US-Review

Wie mit latenter Hypothyreose bei älteren Patienten umgehen?