Corona-Notgesetze
Ärzte protestieren gegen Entmachtung der KVen
Eine Teilentmachtung der KVen während der Corona-Pandemie? Ärzteverbände laufen Sturm gegen Pandemiegesetze der Länder.
Veröffentlicht:Berlin. Als „Ausdruck eines völlig unbegründeten Misstrauens gegenüber maßgeblichen Akteuren der Versorgung“, bezeichnet Hartmannbund-Chef Dr. Klaus Reinhardt die Teilentmachtung der KV in Bayern sowie das in Nordrhein-Westfalen geplante Pandemiegesetz.
Bei ihren Gesetzesvorhaben im Zuge der Pandemie sollten Landes- und Bundesregierung das Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht aus den Augen verlieren, mahnt Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist. „Wir dürfen bei allem Respekt vor erkennbarem Handlungsbedarf nicht jedes Maß verlieren und in einen Überbietungswettbewerb einsteigen“, sagte er.
In Bayern war am Wochenende ein „Notfallplan“ in Kraft getreten. Danach übernehmen die Landkreise faktisch die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Die von ihnen ernannten Versorgungsärzte könnten sogar ärztliche Kollegen zu Diensten verpflichten. Ähnliche Pläne gibt es auch in Nordrhein-Westfalen.
„Völlig unnötig und demotivierend“
Anstatt Ärzte im Zweifelsfall zu „Rekruten“ zu machen, sollte man ihnen besser das verdiente Vertrauen aussprechen, so Reinhardt. Scharfe Worte kamen vom Virchowbund: „Die Zwangsverpflichtung von Vertragsärzten“ sei „völlig unnötig und demotivierend“, so der Vorsitzende Dr. Dirk Heinrich.
Auch der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) lehnt eine Zwangsverpflichtung von Ärzten ab. Dieses Vorgehen konterkariere alle Solidaritätsbekundungen deutscher Bundes- und Landespolitiker der vergangenen Woche, so der Verband am Dienstag. „Die neuen Maßnahmen einiger Landesregierungen erwecken jetzt den Eindruck, eigenes Versagen durch politischen Aktionismus kaschieren zu wollen“, sagte BDI-Präsident Professor Hans Martin Hoffmeister.
Die Ärzte, allen voran Hausärzte, sorgten seit Jahresbeginn dafür, dass die Versorgung auch in der Krise funktioniere, so der Hausärzteverband Nordrhein, dies geschehe mit großem persönlichen Engagement der Ärzte. Der Gesetzentwurf in NRW stelle einen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. (reh)