Was hat das neue Gesetz bewirkt?

Ärzte rechnen in sieben Monaten 1,7 Millionen Organspende-Beratungen ab

Trotz hoher Beratungsleistungen in den Praxen sind die Organspender-Zahlen auch 2022 gesunken. CSU-Politiker Pilsinger wirft Bundesgesundheitsminister Lauterbach vor, bei der Organspende auf der Bremse zu stehen.

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Unvollendetes Puzzle: Trotz hoher Beratungsleistungen der Ärzte gehen die Organspenderzahlen zurück.

Unvollendetes Puzzle: Trotz hoher Beratungsleistungen der Ärzte gehen die Organspenderzahlen zurück.

© Coloures-Pic / stock.adobe.cm

Berlin. In den ersten sieben Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende am 1. März 2022 haben Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte insgesamt knapp 1,7 Millionen Beratungsfälle nach der GOP 01480 abgerechnet.

Dabei handelt es sich um eine Beratung im persönlichen Kontakt zu Organ– und Gewebespenden. Die Gebührenordnungsposition können Ärzte bei Versicherten ab 14 Jahren alle zwei Jahre abrechnen.

Gleichwohl hat sich die Zahl der Organspender auch 2022 verringert. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) spendeten lediglich 869 Menschen in Deutschland nach ihrem Tod ihre Organe. Das sind 64 Spenderinnen und Organspender weniger als ein Jahr zuvor (siehe nachfolgende Grafik).

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CSU-Politiker Pilsinger konstatiert Umsetzungsprobleme

Die Zahlen zu den ärztlichen Organspende-Beratungen hat Gesundheitsstaatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) auf Anfrage des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger unter Berufung auf Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt.

Demnach gab es nach Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. März 2022 im ersten Quartal noch 198.603, im zweiten Quartal 737.407 und im dritten Quartal 747.806 Beratungen.

„1,7 Millionen abgerechnete Beratungen zur Organspende in sieben Monaten sind ein guter Indikator dafür, dass das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungslösung wirkt“, kommentierte Pilsinger die Daten gegenüber der Ärzte Zeitung. „Vollständig wirken kann es aber nur, wenn es auch vollständig umgesetzt wird“, sagte Pilsinger.

Dies verzögere Bundesgesundheitsminister Lauterbach weiterhin in unverantwortlicher Weise. Vor allem bei der Einrichtung eines Organspende-Registers, stehe Lauterbach auf der Bremse. Damit sei er für den Rückgang der Spenderzahlen mitverantwortlich.

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Dittmar: Organspende bleibt gemeinsame Aufgabe

Auch Dittmar ordnet die rund 1,7 Millionen Beratungen als „erfreulichen Indikator für das Interesse der Patientinnen und Patienten an dieser Leistung“ ein. Vor allem Hausärztinnen und Hausärzte würden als kompetente Ansprechpersonen zu Fragen zum Thema Organ- und Gewebespenden betrachtet.

Dieses Beratungsangebot weiterhin aktiv in der Ärzteschaft sowie der Bevölkerung bekannt zu machen, bleibe gemeinsame Aufgabe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und des Hausärzteverbandes.

Pilsinger hatte in der Fragestunde des Bundestages am 1. März außerdem darum gebeten, die Zahl der Organspendeberatungen nach Bundesländern aufzuschlüsseln. Diese Werte fehlen jedoch in der Regierungsantwort. (af)

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